medstra-statement
Professor Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Frankfurt/M.
Ein mutiger Schritt
Die Fortführung des „normativierenden“ Ansatzes bei der Abgrenzung von Suizidteilnahme und Tötung auf Verlangen durch den 6. Strafsenat des BGH
Beiträge
Ri'in LSG Dr. Britta Wiegand
Fehlverhalten insbesondere nicht-ärztlicher Leistungserbringer aus sozialrechtlicher Sicht
RAin Dr. Daphne Petry / RA Dr. Markus Gierok
Neue Sanktionstatbestände für In-vitro-Diagnostika
Professor Dr. Karsten Scholz, Berlin
Die Entwicklung des Berufs- und Vertragsarztrechts 2021/2022
Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
Kritik eines objektiv-normativen Geburtsbegriffs
Gedanken zum Beitrag von Schweiger in medstra 2022, 225
Akad. Rätin a.Z. Dr. Theresa Schweiger, LMU München
Zur Kritik eines objektiv-normativen Geburtsbegriffs
Replik auf den Beitrag von Lorenz, medstra 2022, 370
Tagungsbericht
Akad. Rat. a.Z. Dr. Thomas Wostry, Düsseldorf
Tagungsbericht zum 12. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2021
Rechtsprechung
BVerfG, Beschl. v. 22.7.2022 – 2 BvR 1630/21 (m. Anm. Wolfgang Lesting)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt
BGH, Beschl. v. 28.6.2022 – 6 StR 68/21 (m. Anm. Helmut Frister)
Abgrenzung von strafbarer Tötung auf Verlangen und strafloser Beihilfe zum Suizid
BSG, Urt. v. 12.8.2021 – B 3 KR 8/20 R
Vergütungsanspruch für Hörgeräteversorgung trotz unterbliebener Versorgungsanzeige
BSG, Urt. v. 26.4.2022 – B 1 KR 26/21 R
Wegfall des Vergütungsanspruches bei Vornahme von Operationen durch Nichtarzt mit erschlichener Approbation
BSG, Urt. v. 26.4.2022 – B 1 KR 15/21 R (m. Anm. Hendrik Schneider / Luisa Wermter)
Keine Befugnis des Krankenhauses zur Auslagerung wesentlicher Leistungen des Versorgungsauftrags auf Dritte
medstra aktuell
- Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
- Aktuelle Nachrichten
- Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
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medstra-statement
Professor Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Frankfurt/M.
Ein mutiger Schritt
Die Fortführung des „normativierenden“ Ansatzes bei der Abgrenzung von Suizidteilnahme und Tötung auf Verlangen durch den 6. Strafsenat des BGH
Die Entscheidung relativiert die Bedeutung des Zufallsfaktors bei der Abgrenzung von strafloser Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen in Fällen eines Zusammenwirkens des Sterbewilligen mit einem Dritten und ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Das vom Senat zugrunde gelegte Zurechnungsprinzip bedarf aber noch der genaueren Konturierung.
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Beiträge
Dr. Britta Wiegand
Fehlverhalten insbesondere nicht-ärztlicher Leistungserbringer aus sozialrechtlicher Sicht
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, was Fehlverhalten im sozialrechtlichen Kontext kennzeichnet und zeigt unterschiedliche „Formen“ von Fehlverhalten auf. Dabei wird verdeutlicht, dass es sich um keinen starren Begriff handelt, vielmehr das Verständnis von Fehlverhalten auch geprägt durch die Gesetzgebung einem Wandel unterworfen ist. Ein besonderer Fokus wird dabei auch auf den Begriff des „Schadens“ gelegt, namentlich die streng formale Betrachtungsweise, und deren Bedeutung anhand von aktuellen Fällen aufgezeigt.
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RAin Dr. Daphne Petry / RA Dr. Markus Gierok
Neue Sanktionstatbestände für In-vitro-Diagnostika
Die zum 26.5.2022 in Kraft getretene Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) erstreckt dessen Anwendungsbereich auf In-vitro-Diagnostika, wovon auch einige der bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften betroffen sind. Daneben sind neue, speziell auf In-vitro-Diagnostika zugeschnittene Tatbestände getreten, die nur teilweise auf Vorgängerregelungen im bislang geltenden Medizinproduktegesetz (MPG) aufbauen. Der Beitrag beleuchtet die für In-vitro-Diagnostika maßgeschneiderten Sanktionsvorschriften, deren Anwendung oftmals durch erhebliche Unklarheiten erschwert wird. Manche Straftatbestände lassen einen eigenständigen Anwendungsbereich gar vollständig vermissen. Unter dem Strich stehen für die Branchen-Akteure damit zusätzliche, nicht sicher kalkulierbare Sanktionsrisiken.
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Professor Dr. Karsten Scholz, Berlin
Die Entwicklung des Berufs- und Vertragsarztrechts 2021/2022
Der Beitrag berichtet über die Entwicklung des Berufs- und Vertragsarztrechts mit dem Schwerpunkt auf die zweite Jahreshälfte 2021 und das erste Halbjahr 2022, soweit die Rechtsentwicklung und die einschlägige Judikatur Bedeutung für das Medizinstrafrecht haben. Die Gliederung greift wie in den Vorjahren auf die Abschnitte des StGB zurück und unternimmt damit den Versuch, berufs- und sozialversicherungsrechtliche Entwicklungen mit denjenigen Straftatbeständen zusammenzuführen, für die sie relevant sind.
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Henning Lorenz, M.mel., Halle (Saale)
Kritik eines objektiv-normativen Geburtsbegriffs
Gedanken zum Beitrag von Schweiger in medstra 2022, 225
Spätestens seit dem Berliner Zwillingsfall wird wieder über die Grenze zwischen Schwangerschaftsabbruch und Totschlag diskutiert. Die vorherrschende Sichtweise, wonach der Geburtsbeginn die Zäsur markiert, ist durchgreifenden dogmatischen Einwänden ausgesetzt und daher abzulehnen. Auch ein objektiv-normativer Geburtsbegriff vermag dies nicht zu ändern. Der Statuswechsel ist richtigerweise auf die Vollendung der Geburt zu verlagern.
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Akad. Rätin a.Z. Dr. Theresa Schweiger, LMU München
Zur Kritik eines objektiv-normativen Geburtsbegriffs
Replik auf den Beitrag von Lorenz, medstra 2022, 370
Die Diskussion um den Beginn menschlichen Lebens im Anschluss an den Berliner Zwillingsfall bewegt die Strafrechtswissenschaft weiter und forciert die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lösungsmodellen. Der Beitrag plädiert für den Beginn menschlichen Lebens mit dem Beginn der Geburt und macht sich für die Geltung eines objektiv-normativen Geburtsbegriffs in ausgewählten Konfliktsituationen stark.
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