medstra-News 1/2023 vom 5.1.2023
Das Amtsgericht Weinheim hat eine Ärztin wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, nachdem diese bundesweit in 4.247 Fällen auf Anfrage und ohne vorherige Untersuchung der Besteller falsche Maskenatteste ausgestellt hatte.
Laut Mitteilung des Gerichts habe die Ärztin mögliche Vorerkrankungen ebenso wenig in Erfahrung gebracht wie eine entsprechende Patientenakte der Empfänger anzulegen, weshalb „der Vorgang eher an einen Verkauf von Attesten erinnert als an eine medizinische Maßnahme“, so das Amtsgericht. Neben der Ärztin hat das Gericht auch deren angestellte Bürokraft wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Für die Angestellte konstatierte das Gericht, dass sie „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte“.
Als Beweggrund für die Tat der Ärztin sah die Anklagebehörde die politische Gesinnung als ausschlaggebend an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim hielt die 59-Jährige die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassenen Maßnahmen für unangemessen und war von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt. Sowohl auf Demonstrationen als auch auf dem sozialen Netzwerk YouTube soll die Verurteilte mehrfach ihre Stimme gegen die Pflicht erhoben haben, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht der Ärztin ein vorläufiges Berufsverbot i.S.d. § 70 StGB erteilt und darüber hinaus angeordnet, dass die im Rahmen der ausgestellten Maskenatteste von der Ärztin erwirtschafteten 28.000 Euro eingezogen werden.
Anwaltlich vertreten wurde die Ärztin von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die bereits wiederholt öffentlich durch ihre Kritik an den politischen Entscheidungsträgern im Zuge der COVID-19-Pandemie in Erscheinung getreten ist und sowohl mehrere Verfahren gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung vor dem Verwaltungsgericht als auch einen Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geführt hat.
Rund zwei Tage nach Verkündung des Urteils hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Weinheim mit der Begründung eingelegt, dass die verhängte Freiheitsstrafe nicht ihren Erwartungen entspreche. Ursprünglich hatte sich die Anklagebehörde für eine dreieinhalbjährige Haftstrafe ausgesprochen.