medstra-News 5/2023 vom 17.1.2023
Wie aus einer Pressemitteilung der bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingerichteten Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) vom 10. Januar hervorgeht, hat das Amtsgericht München auf Antrag der ZKG Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker sowie eine Hotelmitarbeiterin erlassen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Deutschland nicht impfberechtigte Mitarbeiter eines italienischen Hotels geimpft zu haben bzw. an der Organisation beteiligt gewesen zu sein und sich so einer veruntreuenden Unterschlagung schuldig gemacht zu haben. Von insgesamt drei geplanten Aktionen fanden zwei bereits Ende Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen statt; eine dritte Impfaktion im Juni 2021 sollte im italienischen Hotel erfolgen. Während der Apotheker Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt haben soll, wird den beiden Ärzte zur Last gelegt, die jeweiligen Impfungen vorgenommen und medizinisch betreut zu haben. Insgesamt sollen so 228 Impfdosen des Wirkstoffs Comirnaty dem in Deutschland impfberechtigten Personenkreis entzogen worden sein. Da alle Angeklagten Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt haben, sind diese noch nicht rechtskräftig.