medstra-News 16/2023 vom 21.2.2023
Am 1. März 2023 endet die bundesweit geltende Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach einer Sitzung mit den Gesundheitsministern der Länder mitteilte. Ursprünglich sollten die Pflichten erst zum 7. April ablaufen. Als Begründung der vorzeitigen Aufhebung der Vorgaben gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, dass die Infektionslage seit Wochen stabil und die Versorgung von Infizierten in den Krankenhäusern gesichert sei. Zuvor war bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen vorzeitig ausgesetzt worden. Zudem haben die Länder ebenfalls die Maskenpflicht im Nahverkehr beendet und die Isolationspflicht für Coronainfizierte auslaufen lassen.
Die Maskenpflicht für Besuche von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bleibt hingegen weiter bestehen. Lauterbach bekräftigte, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei und vulnerable Gruppen weiterhin einen besonderen Schutz benötigen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warb im Zuge der Lockerungen dafür, dass auch für weiter bestehende restliche Coronaschutzmaßnahmen kritisch überprüft werden müsse, ob diese bereits vor Anfang April aufgehoben werden können.