medstra-News 17/2023 vom 21.2.2023
Innerhalb der Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland fordert die Union, dass die Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis auch im Falle der Freigabe von Cannabis für den Genussmittelmarkt nicht unterlaufen werden dürfe. Per Antrag im Bundestag drückten die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion ihre Sorge aus, Produzenten von Cannabisprodukten könnten aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage und geringen Qualitätsanforderungen vorzugsweise den Genussmittelsektor bedienen.
Dementsprechend lautet die Forderung, die Produktion von hochreinen Cannabisarzneimitteln sicherzustellen und zu verhindern, dass Patienten aus ökonomischen Gründen auf den Schwarzmarkt oder auf Produkte von geringerer Qualität des Genussmittelmarktes zurückgreifen müssen. Die Einrichtung eines Systems zur Zertifizierung und Klassifizierung von Medizinalcannabis sei daher notwendig. Weiter müsse die Therapiehoheit der Ärzteschaft bei Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken gestärkt und derzeitig langwierige Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen überprüft werden.
Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin führen die langen Antragsverfahren zu langen Wartezeiten für chronisch kranke Patienten, Widerspruchsverfahren seien die Regel. Zudem müsse die Ärzteschaft über die Wirkungsweise und das Potential von Cannabis zu therapeutischen Zwecken besser aufgeklärt werden. Aufgrund von Vorbehalten und mangelndem Fachwissen werde teilweise auch auf Nachfrage seitens der Patienten der erfolgsversprechende Therapieansatz zu selten in Erwägung gezogen.