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Ausgabe 1/2023

Nachruf

Karsten Gaede / Michael Lindemann / Michael Tsambikakis
Nachruf Dorothea Prütting (27.11.1949-26.10.2022)
 

medstra-statement

Dr. Sebastian T. Vogel, HCO, Berlin
Korruption durch die Hintertür? Sechs Jahre §§ 299a, 299b StGB


Beiträge

Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des § 216 StGB
Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des BGH v. 28.6.2022

Wiss. Mit. Dr. Tillmann Horter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Überlegungen zum Verhältnis der Kriterien „Dringlichkeit“ und „Erfolgsaussicht“ im Rahmen der Entscheidung über die Verteilung lebenserhaltender Ressourcen

Dr. Oliver Harry Gerson, Passau
Übermächtiger Richter in Weiß?
Zu den Mindestanforderungen an Fairness und Teilhabe i.S.d. Art. 6 EMRK bei der „Verteidigung gegen den Sachverständigen“ im medizinstrafrechtlichen Verfahren

Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lübeck / Professorin Dr. Neeltje van den Berg, Greifswald
Korruptionsrechtliche Aspekte von Praxisnetzen
Korruptionsrechtliche Aspekte der ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringung durch Praxisnetze und Auswirkungen auf Versorgung und Kooperation

Diana Nadeborn / Dr. Arne Klaas
Sanktionspraxis im Gesundheitswesen nach der DSGVO
Kann man aus den Fehlern anderer lernen?

 

Rezension

Dr. Markus Gierok, Köln
Johannes Wölfel: Abrechnungsbetrug im Krankenhaus

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Juli bis September 2022
 


Rechtsprechung

BGH, Beschl. v. 20.10.2021 – 1 StR 375/21 Abrechnungsbetrug eines Pflegedienstes zu Lasten der Krankenkasse
BGH, Beschl. v. 28.6.2022 – 6 StR 68/21 [Ls.] (m. Anm. Steven Kunze) - Abgrenzung von strafbarer Tötung auf Verlangen und strafloser Beihilfe zum Suizid
BGH, Urt. v. 7.9.2022 – 6 StR 52/22 Lebensgefährliche Insulingaben einer Altenpflegerin
BGH, Beschl. v. 13.9.2022 – 5 StR 57/22 Unerlaubtes Herstellen verschreibungspflichtiger Arzneimittel
BayObLG, Endurt. v. 18.1.2022 – 1 ZRR 40/20 (m. Anm. Tim Hesse) - Abrechenbarkeit von MRT-Untersuchungen durch Orthopäden ohne fachgebundene Zusatzweiterbildung
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.7.2022 – 2 Rv 21 Ss 262/22 Strafbarkeit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 24.1.2022 – 18 Qs 24-25/21 Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des vorgesehenen Verteilungsweges
VG Braunschweig, Beschl. v. 13.6.2022 – 1 B 92/22 Sofort vollziehbarer Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut

 

medstra aktuell

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  • Aktuelle Nachrichten
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  • Aus dem Inhalt der nächsten Hefte

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Nachruf

Karsten Gaede / Michael Lindemann / Michael Tsambikakis 
Nachruf Dorothea Prütting (27.11.1949-26.10.2022)
In tiefer Trauer und in dem Gedanken an die Angehörigen muss die Redaktion der medstra den Tod ihrer Mitherausgeberin Professorin Dr. rer. nat. Dorothea Prütting anzeigen. Dorothea Prütting stand der medstra seit ihrer Gründung und damit seit Mitte 2014 mit Rat und Tat als Pharmazeutin und erfahrene Medizinrechtlerin zur Seite. Sie konnte die Zeitschrift auf Grund ihrer vielseitigen Erfahrungen, die sie insbesondere in ihrer Tätigkeit als Ministerialdirigentin in Nordrhein-Westfalen und als Honorarprofessorin der Ruhr-Universität Bochum gewinnen konnte, auf vielfältige Art und Weise fördern. Dorothea Prütting ist am 26.10.2022 im Kreise ihrer Familie verstorben. Die medstra wird ihr Andenken bewahren und ihre Impulse fortführen.

 

medstra-statement

Dr. Sebastian T. Vogel, HCO, Berlin
Korruption durch die Hintertür? Sechs Jahre §§ 299a, 299b StGB
Die §§ 299a f. StGB existieren seit mehr als sechs Jahren. Veröffentlichte Entscheidungen dazu gibt es wenige, eingeleitete Strafverfahren schon mehr, Tendenz steigend. Die Krankenhäuser scheinen sich mit ihren Compliance-Management-Systemen, ihren Zuwendungs- und Drittmittelrichtlinien sowie speziellen Abteilungen zur Bewertung von Nebentätigkeiten gut darauf eingestellt zu haben. Und die Medizinprodukte- und die Pharmaunternehmen handeln BVMed , FSA , AKG- und auch sonst, mit Blick auf die übrigen Kodizes, konform. Tatsächlich scheinen die althergebrachten Usancen, die Einladungen für Begleitpersonen und in Luxushotels, die plumpen Kick-backs und Kopfprämien, mehr oder minder eingedämmt. Und doch: Da gibt es total normale Angebote und Verträge, die man durchaus mal hinterfragen kann. Wenn man mag.

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Beiträge

Professorin Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des § 216 StGB
Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des BGH v. 28.6.2022
Die jüngst ergangene Entscheidung des BGH ähnelt einer Zeitreise in Bezug auf den Tatbestand der Tötung auf Verlangen: Er argumentiert zur Frage der Abgrenzung von Fremdtötung zur Suizidbeihilfe mit historischen Fällen und konkretisiert seine Auslegung insofern. Zum Problem der Unterlassungsstrafbarkeit eines Garanten bei Bewusstlosigkeit eines Suizidenten hält er seine frühere Rechtsprechung hingegen für überholt. Zudem wagt der BGH einen Blick auf eine mögliche verfassungskonforme Auslegung für die Zukunft. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den in der Entscheidung behandelten Fragen auseinander und zeigt Widersprüchlichkeiten auf.

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Wiss. Mit. Dr. Tillmann Horter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Überlegungen zum Verhältnis der Kriterien „Dringlichkeit“ und „Erfolgsaussicht“ im Rahmen der Entscheidung über die Verteilung lebenserhaltender Ressourcen
Im Rahmen der Diskussion über die Triage in der Covid-19-Krise sind Dringlichkeit und Erfolgsaussicht als Kriterien für die Zuteilung von Beatmungsgeräten kontrovers diskutiert worden. Diese Diskussion hat jedoch – man denke etwa an die Entscheidungen über die Zuteilung medizinischer Hilfe im Rahmen von anderen Katastrophenfällen (z.B. Massenkarambolagen im Straßenverkehr, Terroranschläge oder Naturkatastrophen) und an die Zuteilung von Organen im Rahmen der Organtransplantation – eine weit über die Covid-19-Krise hinausgehende Bedeutung. Ungeachtet der großen Zahl erschienener Beiträge widmet sich kaum eine Untersuchung speziell dem Verhältnis der beiden Kriterien und zeigt die Möglichkeiten für dessen Ausgestaltung auf. Anliegen des vorliegenden Beitrags ist es, diese Lücke zu schließen. Dies dürfte auch für die Regelung des Triage-Gesetzes von Interesse sein.

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Dr. Oliver Harry Gerson, Passau
Übermächtiger Richter in Weiß?
Zu den Mindestanforderungen an Fairness und Teilhabe i.S.d. Art. 6 EMRK bei der „Verteidigung gegen den Sachverständigen“ im medizinstrafrechtlichen Verfahren
In medizinstrafrechtlichen Verfahren wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren ein Sachverständiger bestellt, dessen fachliche Expertise den weiteren Verfahrensablauf maßgeblich beeinflusst. Das kann den Sachverständigen zum „faktischen Inkulpator“ pervertieren, gegen den es – auf den ersten Blick – keine effektive Verteidigungsstrategie zu geben scheint. Der Beitrag untersucht, inwieweit sich verbürgte Teilhaberechte des Beschuldigten aus Art. 6 EMRK gegen diese dominante Rolle des Sachverständigen in Stellung bringen lassen und beleuchtet dazu insbesondere das Recht auf Information nach Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, das Recht auf Vorbereitung einer effektiven Verteidigung nach Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK sowie das Recht auf Ladung und Befragung von (Belastungs-)Zeugen nach Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK.

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Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lübeck / Professorin Dr. Neeltje van den Berg, Greifswald
Korruptionsrechtliche Aspekte von Praxisnetzen
Korruptionsrechtliche Aspekte der ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringung durch Praxisnetze und Auswirkungen auf Versorgung und Kooperation
Praxisnetze leben Kooperation ärztlicher und nicht-ärztlicher Leistungserbringer und vernetzen Versorgungsangebote. Die Grenzen von Kooperation zu Korruption können indes fließend sein. Der Beitrag untersucht daher den rechtlichen Rahmen von Empfehlungen solcher Leistungen, die durch das Praxisnetz und seine Mitglieder erbracht werden, von Einkünften der Mitglieder aus Gewinnen eines möglichen Praxisnetz-MVZ und von nicht-ärztlicher Leistungserbringung des Praxisnetzes.

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Diana Nadeborn / Dr. Arne Klaas
Sanktionspraxis im Gesundheitswesen nach der DSGVO – Kann man aus den Fehlern anderer lernen?
Datenschutz und Gesundheitswesen – ein Begriffspaar, das nicht erst seit der fortschreitenden Digitalisierung der Branche zusammengehört. Die Sensibilität von personenbezogenen Informationen, die Aufschluss über den Gesundheitszustand des Betroffenen geben (Art. 4 Nr. 15 DSGVO), liegt auf der Hand. Gleiches gilt für das aus der Sensibilität folgende Missbrauchs- und Schadenspotential. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterliegt daher strengen Anforderungen. Das haben auch die Datenschutzaufsichtsbehörden erkannt und bereits hohe Geldbußen in Millionenhöhe gegen Unternehmen aus dem Gesundheitssektor verhängt.
Der Beitrag verschafft dem Leser zunächst einen übersichtlichen Einblick in die Praxis der Sanktionierung von Unternehmen im Gesundheitswesen nach der DSGVO. Im Fokus steht hier die Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung durch technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO. Darauf aufbauend widmet sich der Beitrag der Frage, wie Unternehmen im Gesundheitswesen diesen datenschutzrechtlichen Sanktionsrisiken entgegenwirken können.

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Verlag C.F. Müller

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