medstra-News 30/2023 vom 30.3.2023
Die rot-grün-rote Koalition in Bremen will die Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen gesetzlich garantieren. Die Versorgung in Bremen sei seit mehreren Jahren gefährdet, unter anderem wegen Ärztemangels und aus finanziellen Gründen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Das Gesetz sieht daher vor, dass das Angebot für Schwangerschaftsabbrüche „bedarfsgerecht“ sein muss und bestimmt, dass alle Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch angeboten werden müssen. Ist dies in Bremen nicht mehr der Fall, soll die Stadt Bremen selbst entsprechende Angebote finanzieren.
Das Gesetz verbietet zudem sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Stellen, an denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Es soll untersagt werden, „in Sicht- oder Rufweite dieser Stellen die Schwangere durch gezieltes Ansprechen oder sonstige Ausübung von Zwang oder Druck zu beeinflussen oder sie am Zugang zu hindern“.