medstra-News 31/2023 vom 30.3.2023
Als der Gesetzgeber im Jahr 2017 Cannabis zu medizinischen Zwecken freigegeben hat, hat er gleichzeitig bestimmt, dass eine fünfjährige Begleiterhebung stattfindet und den G-BA beauftragt, auf Basis dieser Erhebung den künftigen Leistungsanspruch zu regeln. Entsprechende Änderungen hat der G-BA am 16.3.2023 in Berlin beschlossen.
Im Vorfeld des Beschlusses stand zur Debatte, dass Cannabis künftig nur noch von bestimmten Fachärzten verordnet werden darf. Einen solchen Facharztvorbehalt hat der G-BA aber letztlich nicht beschlossen, sodass weiterhin alle Ärzte Cannabis verordnen dürfen. Auch der Genehmigungsvorbehalt bei der Erstverordnung wird grundsätzlich beibehalten. Eine Ausnahme gilt aber künftig in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.