medstra-News 33/2023 vom 12.4.2023
Wegen unrichtiger Impf- und Maskenbefreiungen ist ein Arzt aus Mecklenburg-Vorpommern vom Amtsgericht Stralsund zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in 32 Fällen Patienten Bescheinigungen über Impfunverträglichkeiten und Befreiungen von der während der Coronapandemie geltenden Maskenpflicht ohne vorherige Untersuchung ausgestellt und sich damit nach § 278 StGB strafbar gemacht zu haben.
Nachdem zum Prozessauftakt eine große Anzahl von Unterstützern des Arztes vor dem Gerichtsgebäude erschienen war und für ihn protestiert hatte, einigte man sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach dem ersten Verhandlungstag auf den Erlass eines nunmehr rechtskräftigen Strafbefehls, um dem Angeklagten keine weitere Bühne zu liefern. Ein vorläufig verhängtes Berufsverbot wurde im Anschluss aufgehoben, der Arzt verfügt allerdings über keine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mehr. Zudem sei ein genereller Approbationsentzug durch die Aufsichtsbehörden weiterhin möglich.