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Angestrebte Ausweitung ambulanter Eingriffe mit Zweifeln behaftet

medstra-News 35/2023 vom 12.4.2023

Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben einen Katalog mit rund 3100 ärztlichen Leistungen veröffentlicht, die künftig ambulant erbracht werden sollen. Ziel sei es, die stagnierenden Zahlen ambulanter Operationen (AOPs), jährlich 1,5 bis 1,7 Millionen gegenüber 60 Millionen stationär durchgeführten Eingriffen, zu steigern und damit Kosten zu reduzieren. 

Die technischen Möglichkeiten, Eingriffe auch ambulant durchzuführen, haben aufgrund des medizinischen Fortschritts beständig zu- und Risiken für die Patienten abgenommen. Stationäre Operationen, nach denen der Patient im Krankenhaus verbleibt, müssen daher nach dem neuen AOP-Katalog den Krankenkassen gegenüber ausführlich begründet werden.

Nach Ansicht von Jürgen Schäfer, Geschäftsführer des Frankfurter Bethanien-Krankenhauses, fehlten dafür aktuell jedoch wichtige Bewertungskriterien. Bei der Dokumentation sog. Kontextfaktoren würden soziale Faktoren wie das Alter oder der Anfahrtsweg zum Operationsort nicht hinreichend berücksichtigt und nur hohe Pflegegrade als Begründung anerkannt. 

Zudem sehen sich nicht alle Kliniken in der Lage, bei Notfällen adäquat reagieren und nach der Entlassung ambulant versorgter Patienten etwa einen ständigen Bereitschaftsdienst hinzuziehen zu können. Jürgen Braun, Geschäftsführer des Verbunds Katholischer Kliniken Düsseldorf (VKKD), betont daher, dass sich die Durchführbarkeit einer AOP immer auch nach der individuellen Situation der Patienten richten und die Letztentscheidung bei den behandelnden Ärzten liegen müsse. Schließlich müssten AOPs auch angemessen vergütet werden, was bisher angesichts der strukturellen Rahmenbedingungen des Krankenhausumfeldes nicht gewährleistet sei. 
 


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