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Texanisches Bundesgericht setzt Zulassung für Abtreibungsmedikament aus

medstra-News 37/2023 vom 18.4.2023

Am 7. April 2023 hat das texanische Bundesgericht per einstweiliger Verfügung die Zulassung des Abtreibungsmedikaments Mifepriston ausgesetzt. Mifepriston ist eines von zwei Medikamenten, die seit dem Jahr 2000 in den USA üblicherweise zusammen mit Misoprostol für medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt werden. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, würde das Medikament seine Zulassung auch in Staaten verlieren, in denen Abtreibungen erlaubt sind. Laut dem auf reproduktive Gesundheit spezialisierten Guttmacher Institut sind mehr als die Hälfte aller Abtreibung in den USA auf Mifepriston zurückzuführen. Das Verbot erschwere damit den Zugang zu einer Abtreibung erheblich, so die Kritiker. Zwar kann Misoprostol laut Statuten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch allein eingesetzt werden, jedoch gebe es damit deutlich weniger Erfahrungen, so die Epidemiologin Heidi Moseson in der naturwissenschaftlichen Zeitschrift „Nature“.

Der US-Justizminister Merrick Garland teilte unmittelbar nach der Entscheidung mit, dass sein Ministerium Berufung einlegen werde. Garland gab an, dass die texanische Gerichtsentscheidung dem Expertenurteil der US-Arzneimittelbehörde FDA widerspreche, wonach Mifepriston „sicher und effektiv“ sei. Auch US-Präsident Joe Biden versicherte gegen den Beschluss vorzugehen. Dieser sei ein „weitere[r] beispiellose[r] Schritt, welcher Frauen grundlegende Freiheiten raube und ihre Gesundheit gefährde“. 

Nur eine Stunde nach dem Richterspruch in Texas ist laut einem Bericht der „New York Times“ ein gegenteiliger Beschluss des Bundesgerichts im Bundesstaat Washington ergangen. Dieser verlange von der Zulassungsbehörde, den Zugang zum Medikament nicht weiter zu erschweren. Nunmehr wird sich der oberste Gerichtshof der USA mit der Zulassung des Medikaments beschäftigen müssen, nachdem dieser bereits in einer historischen Entscheidung das landesweite Recht auf Abtreibung verworfen hatte (siehe medstra-News 71/2022). 


Verlag C.F. Müller

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