medstra-News 41/2023 vom 26.4.2023
Nachdem das portugiesische Verfassungsgericht bereits zum zweiten Mal ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe zurückgewiesen und dieses mit einem Verweis auf eine „unerträgliche Ungenauigkeit“ in dem formulierten Gesetzentwurf an das Parlament zurückgeschickt hatte, hat Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa erneut gegen den vom Parlament überarbeiteten und am 31. März beschlossenen vierten Entwurf für ein Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid votiert.
Die Zweifel des Präsidenten beziehen sich laut seinem aus 16 Punkten bestehenden Schreiben an den Parlamentspräsidenten vor allem auf die praktisch bedeutende Frage, „wer die körperliche Unfähigkeit des Patienten definiert, sich selbst tödliche Medikamente zu verabreichen und wer die ärztliche Aufsicht während des Akts der ärztlich assistierten Tötung sicherstellen soll“. Im Gegensatz zum letztmalig eingelegten Veto im Februar 2020 gab de Sousa allerdings an, dass er trotz seiner nach wie vor existierenden Vorbehalte gegen den Gesetzestext diesmal nicht das Verfassungsgericht anzurufen gedenkt. Der zugleich gläubige Katholik räumte ferner ein, dass er im Endeffekt gezwungen sein wird, das Gesetz trotzdem zu verkünden, selbst wenn das Parlament seinen „sehr spezifischen Wünschen“ zur Änderung des Entwurfs nicht nachkomme.
Das portugiesische Parlament kann und wird nunmehr aller Voraussicht nach den Gesetzentwurf erneut ändern, um ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe schließlich nach zahlreichen Anläufen verabschieden zu können.