medstra-News 55/2023 vom 6.6.2023
Nachdem Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Mai einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht hatten, in dem die Länder die Regierung auffordern, ein MVZ-Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, ist die politische Diskussion über eine strengere Regulierung von investorengetragenen MVZ in vollem Gange.
Neben den Ländern fordert auch die Bundesärztekammer (BÄK) eine Regulierung von investorengetragenen MVZ. Entsprechende Regelungsvorschläge hat die BÄK bereits im Januar vorgelegt. Es müsse gewährleistet werden, dass das Patientenwohl Vorrang vor kommerziellen Interessen habe. Eine Regulierung sei „aus Versorgungsgesichtspunkten dringend geboten“, betonte Klaus Reinhardt, der Präsident der BÄK. Zur Diskussion stehe dabei keinesfalls ein Verbot von Investorenbeteiligungen, sondern nur eine strengere Regulierung, wie Dirk-Ulrich Mende, Berichterstatter für ambulante Versorgung der SPD-Bundestagsfraktion, betonte.
Unter anderem der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ) stehen weiteren gesetzlichen Einschränkungen hingegen kritisch gegenüber und sehen keinen Regulierungsbedarf. In einem Gutachten im Auftrag des BBMV kommt Prof. Dr. Martin Burgi (LMU München) zudem zu dem Ergebnis, dass weitere gesetzlichen Beschränkungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive nur in engem Rahmen möglich seien.