medstra-News 70/2023 vom 30.6.2023
Nachdem ein früher im Hagener Impfzentrum tätiger Mann, der sich mit falschen Zeugnissen als Arzt ausgegeben hatte, im November 2021 vom LG Hagen wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hat der BGH das Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin nun teilweise aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil der Angeklagte nicht zugleich wegen Betruges verurteilt worden war, obwohl er gegenüber der Stadt und dem örtlichen Deutschen Roten Kreuz „Arztleistungen“ abgerechnet und hierfür mindestens 500.000 Euro vereinnahmt hatte. Daneben übte er Aufgaben vor allem im kaufmännischen und administrativen Bereich aus, organisierte die Durchführung von Coronatests und nahm in Einzelfällen auch selbst Abstriche.