medstra-News 73/2023 vom 11.7.2023
Die beiden im Bundestag zur Abstimmung vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe konnten am Donnerstag, 6. Juli 2023, jeweils keine Abstimmungsmehrheit erreichen.
Der Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling und Stephan Pilsinger (beide CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Dr. Konstantin von Notz (beide Bündnis 90/Die Grünen), Petra Pau und Kathrin Vogler (beide Die Linke) sowie Benjamin Strasser (FDP) wurde mit 362 Stimmen abgelehnt. 302 Abgeordnete stimmten für seine Annahme. 23 Parlamentarier enthielten sich der Abstimmung. Der Entwurf sah eine strafgesetzliche Regelung vor, welche die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich pönalisieren sollte.
Der Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke (beide FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Helge Lindh (SPD) und Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Abgeordneten Renate Künast, Dr. Nina Scheer, Katja Keul, Canan Bayram, Lukas Benner und Matthias Gastel (alle Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr. Edgar Franke und Dirk Heidenblut (beide SPD) wurde von 375 Parlamentariern abgelehnt. 286 Abgeordneten stimmten für den Entwurf und 20 enthielten sich. Kern des Gesetzentwurfs war die Schaffung eines neuen Suizidhilfegesetzes, welches das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung und das Recht auf Unterstützung von suizidwilligen Personen festlegt. Korrespondierend sollten in Verantwortung der Länder staatlich anerkannte Beratungsstellen geschaffen werden.
Beide Gruppen reichten darüber hinaus auch einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ ein. Dieser wurde mit 692 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen vom Parlament angenommen.