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Niederländer wegen des Verkaufs von „Suizid-Sets“ verurteilt

medstra-News 79/2023 vom 25.7.2023

Ein 30-jähriger Niederländer wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, nachdem er Pakete mit tödlichen Medikamenten online als sog. Potion X verkaufte und versandte. Laut dem Urteil verursachte der Mann durch sein Handeln mindestens den Tod von zehn Menschen. In den Niederlanden ist Sterbehilfe nur unter bestimmten Bedingungen und ärztlicher Aufsicht erlaubt. Ein Patient der Sterbehilfe beantragt, muss unter anderem unerträglichem Leid ausgesetzt sein sowie keine Aussicht auf Besserung bestehen. Bevor ärztliches Personal tödliche Mittel ausgeben darf, muss ein strenges Kontrollsystem eingehalten und eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden. Ein „Suizid-Set“ enthielt zwei oder drei Kapseln eines tödlichen Stoffs, den der Verurteilte im Ausland gekauft haben soll. Neben einer Anleitung zur Einnahme der Kapseln enthielt das Paket auch ein Antiemetikum, ein Medikament, das Erbrechen verhindert.

Angehörige der Opfer gaben während des Gerichtsverfahrens an, dass nicht alle Suizidenten schmerzfrei gestorben seien, nachdem sie Tabletten einnahmen. Es wurde von „Qualen und Panik“ berichtet, die „zu einem grausamen Tod führten.“ Weiter sei das Gericht besorgt, da der Verbleib hunderter Pakete unklar sei. Seit 2018 habe der Verurteilte nach eigenen Angaben 1600 Pakete verkauft, um „Menschen zu helfen.“ Die Zahl der Todesfälle könne damit „potenziell um den Faktor 160 steigen“, so die Richter.


Verlag C.F. Müller

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