medstra-News 80/2023 vom 15.8.2023
Der langjährige Geschäftsführer eines Pflegedienstes ist vom Dortmunder Landgericht wegen Betrugs gem. § 263 StGB zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in mehr als 100 Fällen zu viele Arbeitsstunden und darüber hinaus von den Angehörigen der Patienten übernommene Schichten gegenüber der Krankenkasse AOK Nordwest als von den eigenen Mitarbeitern erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Laut eigener Aussage habe der 52-Jährige nicht ausreichend ausgebildetes Personal zur pflegerischen Versorgung der Patienten gehabt, sodass er sich gezwungen sah, die bereitwilligen Angehörigen für einen Stundenlohn in Höhe von zehn Euro in die Pflege der Patienten einzubinden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Dortmund ursprünglich Anklage in mehr als 420 Fällen erhoben hatte, waren ein Großteil der Fälle während des Verfahrens eingestellt worden, sodass sich der Gesamtschaden laut des ergangenen Judikats auf 675.000 Euro beläuft. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil kann die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen.