medstra-News 86/2023 vom 22.8.2023
Mit mehreren Gesetzesänderungen soll die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken erleichtert werden.
Bereits Anfang August hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierzu einen Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt. Zentraler Inhalt des Entwurfs ist der Aufbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Zugangs- und Koordinierungsstelle. Das Forschungsdatenzentrum beim Bundesamt für Arzneimittel soll weiterentwickelt werden. Dazu soll beispielsweise ermöglicht werden, die Krebsregister der Länder mit den Daten des Forschungsdatenzentrums zu verknüpfen. Außerdem wird ein Opt-Out-Verfahren für Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePa) eingeführt. Bislang müssen Patienten aktiv einwilligen, damit ihre Daten genutzt werden können.
Ein weiterer Entwurf aus dem Innenministerium sieht vor, dass bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben künftig nur noch einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde unterstehen. Damit sollen Rechtsunsicherheiten vermieden werden, die durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der Landesbehörden entstehen können. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu erhebliche Verzögerungen bei länderübergreifenden Forschungsprojekten, die sich auf unterschiedliche Anforderungen an den Datenschutz zurückführen ließen.