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Ausgabe 4/2023

medstra-statement

Professor Dr. med. Alexander Scharf, Mainz / Dr. med. Renate Rosenberg, Münster
Paragraph 218 StGB abschaffen? Fachärztliche Betrachtungen zur aktuellen gesellschaftspolitischen Initiative der Bundesregierung
Die aktuelle Rechtslage und medizinische Versorgungspraxis aus pränatalmedizinischer Sicht


Beiträge

Dr. Jürgen Mosler, Dortmund
Rechtsstellung und Pflichten der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen

Generalstaatsanwältin a.D. Prof. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer, Bremen
Vermögensabschöpfung bei Straftaten im Gesundheitswesen

RA Professor Dr. Michael Tsambikakis, Köln/Passau
Verteidigung mit und gegen Krankenkassen

Serkan Erdogan / Johannes Lamsfuß, LL.M.
Einziehungsmaßnahmen nach Datenschutzverstößen im Gesundheitswesen

RA Joachim Rau, Osnabrück
Zur Strafbarkeit der Vorlage von vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen

 

Tagungsbericht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Die Rolle der Krankenkassen im Strafverfahren
Bericht zum 8. Medizinstrafrechtsabend am 22.11.2022 an der Bucerius Law School, Hamburg

 

Rezension

Akadem. Rat a.Z. Dr. Matthias Wachter, Augsburg/Freiburg
Felix Zahm, Rationierung als Körperverletzung

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Januar bis März 2023


Rechtsprechung

BGH, Beschl. v. 2.11.2022 – 3 StR 162/22
Körperverletzung mit Todesfolge; Einziehung von Taterträgen

BGH, Urt. v. 10.11.2022 – 5 StR 283/22 (m. Anm. Markus Gierok)
Zur Frage der Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen

BSG, Urt. v. 7.3.2023 – B 1 KR 3/22 R
Göttinger Transplantationsskandal; Vergütungsanspruch der Universitätsklinik trotz Manipulationen

BayObLG, Beschl. v. 29.8.2019 – 203 VAs 1149/19 (m. Anm. Roman Grinblat / Anett Krüger / Dominik Schirmer)
Strafverfahren; Anspruch geschädigter Krankenkasse auf Einsichtnahme in Strafbefehl

BayObLG, Urt. v. 30.9.2022 – 201 StRR 58/22 (m. Anm. Julia Geneuss)
Strafprozessuale Verwertbarkeit positiver Nachweise aus einer unter Strafandrohung erzwungenen Suchtmittelkontrolle

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 7.11.2022 – 12 Qs 49/22
Vorwurf des Abrechnungsbetruges gegen Apotheker; Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss

 

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medstra-statement

Professor Dr. med. Alexander Scharf, Mainz / Dr. med. Renate Rosenberg, Münster
Paragraph 218 StGB abschaffen? Fachärztliche Betrachtungen zur aktuellen gesellschaftspolitischen Initiative der Bundesregierung
Die aktuelle Rechtslage und medizinische Versorgungspraxis aus pränatalmedizinischer Sicht
Das Verhältnis Schwangerschaftsabbrüche zu Geburten (2022: 14 %) bewegt sich in den vergangenen 15 Jahren in einem konstanten Bereich zwischen 12 und 16 %: Ein isolierter Rückgang an Abbrüchen ist insoweit nicht erkennbar. Die Beobachtung eines Rückgangs an abbrechenden Einrichtungen und Ärzten ist ebenfalls kein spezifisches Phänomen: Ein Personal , Einrichtungs- und Ressourcenmangel betrifft in dramatischer Weise mittlerweile alle Bereiche der medizinischen Versorgung, besonders im ländlichen oder dünnbesiedelten Bereich. Regionale Versorgungsunterschiede lassen sich lösen durch die Etablierung von hierauf spezialisierten medizinischen Versorgungseinrichtungen durch die öffentliche Hand für die modifizierte Fristenregelung und die Verpflichtung von Krankenhäusern der Maximalversorgung zur Teilnahme an der Versorgung bei medizinisch indizierten Abbrüchen ab der 14+0 SSW. Die aktuellen Daten der zeitlichen Verteilung der Inanspruchnahme von Abbrüchen nach der modifizierten Fristenregelung lassen keinen Bedarf für deren Ausweitung erkennen. Eine generelle Streichung des § 218 StGB ist verfahrensrechtlich ohne Anpassung der BVerfG-Urteile von 1975 und 1993 nicht möglich. Die Herauslösung des Lebensrechts des Ungeborenen aus dem GG stellt hierfür eine zusätzliche, vorher zu klärende Hürde dar.

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Beiträge

Dr. Jürgen Mosler, Dortmund
Rechtsstellung und Pflichten der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen
Seit nunmehr annähernd 20 Jahren besteht für die gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegekassen die Verpflichtung, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zu errichten. Im Rahmen dieses Beitrages werden die Rechte und Pflichten der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen aufgezeigt. Neben der Typisierung von Fehlverhaltensverstößen werden insbesondere die maßgeblichen Säulen der Tätigkeit der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Relevanz dargestellt.

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Generalstaatsanwältin a.D. Prof. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer, Bremen
Vermögensabschöpfung bei Straftaten im Gesundheitswesen
Eine effektive Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen erfordert unter anderem eine konsequente Vermögensabschöpfung. Der Beitrag zeigt die insoweit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und deren Grenzen auf und befasst sich mit dem praktischen und rechtlichen Handlungsbedarf.

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RA Professor Dr. Michael Tsambikakis, Köln/Passau
Verteidigung mit und gegen Krankenkassen
Die Frage, ob in Wirtschaftsstrafverfahren der Medizin mit oder gegen die Krankenkassen verteidigt wird, ist von zentraler strategischer Bedeutung. Der Beitrag veranschaulicht die Unterschiede, beleuchtet daraus folgende Orientierungspunkte für die Strafverteidigung und gibt Handlungsempfehlungen.

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Serkan Erdogan / Johannes Lamsfuß, LL.M.
Einziehungsmaßnahmen nach Datenschutzverstößen im Gesundheitswesen
Der Beitrag befasst sich mit Fragen der Einziehung im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen, die in Literatur und Rechtsprechung bislang wenig erörtertet wurden. In der Praxis steht sowohl die Einziehung technischer Geräte als auch von Software und Nutzungsrechten im Raum. Zudem werden Ansätze entwickelt, welche Rechtsfolgen und Verteidigungsansätze sich aus dem Zusammenspiel der Einziehung im Rahmen von Geldbußen nach der DS-GVO und des OWiG ergeben können.

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RA Joachim Rau, Osnabrück
Zur Strafbarkeit der Vorlage von vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen
Felix Ruppert hat sich in dieser Zeitschrift (2022, 153) mit der strafrechtlichen Relevanz der Praxis vorläufiger Impfunfähigkeitsbescheinigungen befasst. Im Fokus seiner Betrachtung stand dabei zunächst die Frage, ob eine solche Bescheinigung ein unrichtiges Gesundheitszeugnis i.S.d. § 278 StGB darstellt. Weiter ist Ruppert der Frage nachgegangen, ob der Käufer einer vorläufigen Bescheinigung „betrugsrelevant über deren Rechtskonformität und Wirkung getäuscht wird“. Der vorliegende Beitrag widmet sich einer anderen Facette des Problems: Macht sich die „begutachtete Person“ ihrerseits gem. § 279 StGB strafbar, wenn sie das „Gutachten“ – insbesondere dem Arbeitgeber – vorlegt?

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