medstra-News 90/2023 vom 12.9.2023
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen ehemaligen Kardiologen der Charité Anklage wegen „zweifachen Heimtückemordes aus niedrigen Beweggründen" erhoben. Etwa vier Monate zuvor wurde der Mediziner verhaftet (s. zum Erlass des Haftbefehls gegen den Kardiologen bereits medstra-News 50/2023). Wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag eines Opfers ist eine 39-jährige Krankenpflegerin mitangeklagt.
Der Mediziner soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 je einen Patienten, beide zum Tatzeitpunkt 73 Jahre alt, mit überdosierten Sedierungsmitteln getötet haben. Im Fall aus 2021 soll der Facharzt am 22. November die mitangeklagte Krankenpflegerin angewiesen haben, dem Patienten – nachdem er zuvor vier Krankenpflegerinnen angewiesen haben soll, eine erfolgreiche Reanimation am Patienten einzustellen – eine tödliche Dosis Sedierungsmittel zu verabreichen. Der Patient sei hieran entgegen der Erwartung des Mediziners nicht verstorben, weshalb der Angeklagte dem Patienten eine weitere, letztlich tödliche Dosis verabreicht haben soll. Am 22. Juli 2022 soll der Mediziner, ohne, dass eine medizinische Indikation vorlag, einer Frau mehrere Dosen desgleichen Sedierungsmittels verabreicht haben. Die Staatsanwaltschaft führte weiter aus, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt habe.
Anhand von Patientenakten wird derzeit gesondert untersucht, ob der Angeklagte noch weitere Todesfälle zu verantworten haben könnte.