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Kabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

medstra-News 98/2023 vom 19.9.2023

Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werden Krankenhäuser verpflichtet, Daten für ein Transparenzverzeichnis zu übermitteln. In diesem Transparenzregister werden die Fallzahlen der Krankenhäuser, differenziert nach 65 Leistungsgruppen, das vorgehaltene ärztliche und pflegerische Personal, die Komplikationsrate für ausgewählte Eingriffe und die Leistungsgruppe des Krankenhauses dargestellt. Übermitteln die Krankenhäuser die Daten nicht, drohten „empfindliche Strafen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte. Ziel des Verzeichnisses ist es, Informationen zur Qualität von Krankenhäusern übersichtlich und allgemeinverständlich darzustellen.

Der Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes wird aber von einigen Landesgesundheitsministern als verfrüht kritisiert. Insbesondere die Einteilung in Leistungsgruppen könne sinnvoll erst nach dem Verabschieden der geplanten Krankenhausreform geschehen. So befürchten u.a. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass das Transparenzverzeichnis in seiner derzeit geplanten Form eher Verwirrung und Verunsicherung als Transparenz stiften könne. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht das Transparenzverzeichnis kritisch. 

Der Verband der Ersatzkassen unterstützt die Einführung eines solchen Registers zwar grundsätzlich, kritisiert aber, dass das Register nur einen kleinen Teil der vorliegenden Qualitätsdaten veröffentlichen soll. Auch die Überprüfbarkeit der von den Krankenhäusern übermittelten Daten sei nicht gewährleistet.


Verlag C.F. Müller

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