medstra-News 100/2023 vom 22.9.2023
Die Rettungsdienste Brandenburgs erreichten ihren Einsatzort im Jahr 2021 nur in drei Städten innerhalb der gesetzlichen Frist. Dies geht aus einer Mitteilung des Potsdamer Sozialministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervor. Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz sieht nach § 8 Abs. 2 S. 1 vor, dass die Rettungswachen so zu errichten sind, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 Prozent aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird.
Lediglich in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel konnten die Einsatzkräfte den Einsatzort innerhalb der Frist erreichen. In Potsdam sowie in allen Landkreisen hingegen nicht. Im Landkreis Spree-Neiße wurde das Ziel am häufigsten verfehlt. In 81 Prozent der Fälle wurde der Einsatzort innerhalb der Frist erreicht.
Nach früheren Regierungsinformationen erreichten im Jahr 2012 alle vier kreisfreien Städte und zwei Landkreise die vorgegebene Quote. Zwei Jahre später waren es noch drei Städte und zwei Landkreise.