medstra-News 102/2023 vom 22.9.2023
Die Bundesregierung führte auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Stand der reproduktiven Rechte – Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, dass der Schwangerschaftsabbruch verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden solle (s. zu den steigenden Schwangerschaftsabbrüchen im 2. Quartal 2023 bereits medstra-News 96/2023).
Laut der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) sei es bereits jetzt möglich, dass der Schwangerschaftsabbruch im Studium gelehrt werde. Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) enthalte Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beinhalten. Der NKLM sei derzeit nicht verbindlich für die Fakultäten. Im Zusammenhang mit der Reform der ÄApprO sei vorgesehen, dass der NKLM verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werde. Der Entwurf sehe zudem vor, dass rechtliche, ethische und medizinische Aspekte zum Schwangerschaftsabbruch Teil des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein können.