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Haftstrafe für Arzt wegen fehlerhafter COVID-19-Impfbescheinigungen

medstra-News 103/2023 vom 28.9.2023

Das Landgericht Bochum hat einen Arzt aus Recklinghausen wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 180 Fällen gem. § 278 StGB zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor hatte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers eingeräumt, den Impfstoff gegen COVID-19 zwar bezogen, aber seinen Patienten nicht verabreicht, sondern stattdessen nur ein entsprechendes Impfzertifikat ausgestellt zu haben. 

Seine ebenfalls mitangeklagte Ehefrau war als Sprechstundenhilfe in der Praxis für die organisatorischen Abläufe im Zusammenhang mit den vermeintlichen Impfterminen verantwortlich, woraufhin sie vom Landgericht wegen Beihilfe zur Tat in 390 Fällen eine Bewährungsstrafe in Höhe von sechs Monaten erhielt. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Einziehung der infolge der fehlerhaften Impfbescheinigungen erzielten Einnahmen in Höhe von 4700 Euro an. 

Bereits im Juni dieses Jahres wurde der 67-Jährige angesichts zahlreicher weiterer Vorfälle gem. § 278 StGB zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, weshalb nunmehr eine separate Kammer mit der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe aus beiden Verurteilungen für die insgesamt 400 Fälle betraut ist. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 


Verlag C.F. Müller

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