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BVerwG: Keine Erlaubnis für den Erwerb von Natrium-Pentobarbital für die Selbsttötung

medstra-News 118/2023 vom 10.11.2023

Das BVerwG hat am Dienstag, den 7.11.2023, entschieden, dass die im BtMG geregelte Versagung der Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben vereinbar ist. 
Geklagt hatten zwei Patienten, die an Multipler Sklerose beziehungsweise Krebs leiden. Sie forderten vom BfArM die Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital, was das BfArM unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG ablehnte. Das BVerwG hat die Ablehnung nun bestätigt.

Zwar gab es den Klägern dahingehend recht, dass die Erlaubnispflicht sowie die zwingende Versagung der Erlaubnis in deren Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben eingreife, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ergibt. Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt. Denn es gebe mittlerweile die realistische Option, über Ärzte Zugang zu Arzneimitteln für die Selbsttötung zu erhalten. Bei dieser Suche könnten sich die Sterbewilligen von einem Sterbehilfeverein begleiten lassen. 

Das BVerwG erkennt zwar an, dass dieses Vorgehen mit Belastungen für die Kläger verbunden sei: Die Suche nach Ärzten könne belastend sein, zudem müssten von den Arzneimitteln, die abseits von Natrium-Pentobarbital zur Verfügung stünden, größere Mengen eingenommen werden, was das Risiko von Komplikationen erhöhe. Diesen Belastungen stünden allerdings wichtige Gemeinwohlbelange gegenüber: Die Versagung der Erwerbserlaubnis von Natrium-Pentobarbital beuge Miss- und Fehlgebrauchsmöglichkeiten vor, die angesichts der tödlichen Wirkungen eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung darstellten. Auch eine extreme Notlage, die ausnahmsweise eine Erlaubnis rechtfertigen könne, bestehe aufgrund der genannten Alternativen nicht.

Kläger und Prozessbevollmächtigte äußerten sich nach dem Urteil enttäuscht. Der Prozessbevollmächtigte und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch kritisierte gegenüber der LTO, dass auch bei anderen Medikamenten wie Insulin oder Morphin stets eine Missbrauchsgefahr bestehe. Ihm sei nicht klar, weshalb diese Gefahr ausgerechnet bei Natrium-Pentobarbital besonders problematisch sein soll. Er kündigte an, das Verfahren vor dem BVerfG weiterzuführen. 


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