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Gewalt in der Berliner Pflege gibt laut Behörde keinen Anlass zur allgemeinen Sorge

medstra-News 126/2023 vom 21.11.2023

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat in der letzten Woche Ermittlungen gegen sieben Angestellte eines Pflegedienstes wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung aufgenommen. Zwischen 2017 und 2023 könnten dadurch insgesamt 13 pflegebedürftige Menschen in zwei Seniorenwohnanlagen zu Schaden gekommen sein.

Aus Sicht der Berliner Gesundheitsverwaltung geben die Ermittlungen gegen Berliner Pflegedienstmitarbeiter keinen Grund zur generellen Sorge. Die Behörde führte aus: „Niemand muss sich jetzt in besonderer Weise um sein Wohlergehen sorgen“, da Pflegedienste und Pflegeheime eine „gute und verlässliche Arbeit“ leisteten.

Wegen unsachgemäßer Lagerung sollen sich die Senioren teilweise wund gelegen haben, bei anderen sollen Arzneimittel eigenmächtig durch die Pflegekräfte abgesetzt oder die falschen Medikamente verabreicht worden sein. 

Gegen die Verantwortlichen des Pflegedienstes läuft schon ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass die Ermittlungen zu den Vorfällen bereits länger andauern. Der Name des Pflegedienstes würde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht genannt.


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