medstra-News 7/2024 vom 30.1.2024
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat Anklage gegen einen südbayrischen Zahnarzt erhoben. Dem Mediziner wird vorgeworfen, in den Jahren 2013 bis 2017 in 20 Quartalsabrechnungen nicht abrechenbare ärztliche Leistungen bandenmäßig zusammen mit Verwaltungsangestellten und weiteren Zahnärzten abgerechnet zu haben.
Der zentrale Vorwurf der Anklage ist, dass mehrere Zahnkliniken in Bayern nach außen in Form von Praxisgemeinschaften, also als Zusammenschluss von Zahnärzten in freier Praxis, betrieben worden sein sollen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Die weiteren Zahnärzte sollen vielmehr Angestellte des angeklagten Zahnarztes gewesen sein. Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge würde dies aufgrund des Missbrauchs der Kooperationsform dazu führen, dass sämtliche zahnärztlichen Leistungen nicht hätten abgerechnet werden können. Somit wären gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) keine Zahlungsansprüche entstanden. Obwohl der Angeschuldigte selbst nicht mehr als Zahnarzt tätig gewesen sein soll, soll er zudem Leistungen für eigene ärztliche Tätigkeiten abgerechnet haben.
Zunächst zeigte ein angestellter Arzt den Mediziner an. Später folgte eine Anzeige der KZVB, welcher durch das Vorgehen ein Schaden von über 19 Millionen Euro entstanden sein soll. Im Ermittlungsverfahren äußerte sich der Zahnarzt zu den Vorwürfen nicht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.