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Deutsche Parkinson Vereinigung: Verdacht der Untreue

medstra-News 8/2024 vom 6.2.2024

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen millionenschweren Untreue bei der Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) wird ausweislich der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen fünf Verdächtige ermittelt. Den Verdächtigen werde jeweils Untreue oder Beilhilfe zur Untreue vorgeworfen. Vor einigen Monaten hatte die dPV selbst Strafanzeige erstattet und die Vorwürfe veröffentlicht. Damals hieß es, es bestehe der Verdacht, dass eine siebenstellige Summe veruntreut worden sei.

Die dPV hatte vorab Kanzleien beauftragt, dem Verdacht, dass ehemalige Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen, nachzugehen. Die Kanzleien sahen diesen Vorwurf bestätigt.

Schon in der Vergangenheit gab es Hinweise und entsprechende Vorwürfe aus den eigenen Reihen. Im Jahre 2010 hatte die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen aufgrund mangelnder Verdachtsmomente abgelehnt.

Die internen Ermittlungen der Vereinigung wurden durch einen Hinweis auf ein Schattenkonto ausgelöst. Hierauf sollen mehrere Erbschaften zugunsten der Vereinigung eingezahlt worden sein, nachdem es 2007 eingerichtet wurde, so die dPV. Ein großer Teil des Geldes soll im Anschluss nicht für die gemeinnützigen Zwecke verwendet worden sein. Vielmehr legen die Untersuchungen der Kanzleien nahe, dass über Jahre hinweg mehr als 1,5 Millionen Euro in bar abgehoben wurden und verschwanden. Zudem habe ein „System der Vetternwirtschaft“ vorgelegen.

Zur Frage, ob und wie sich die Beschuldigten geäußert haben, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Dies gefährde die Ermittlungen, heißt es.


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