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Prozessauftakt gegen Berliner Arzt wegen unzulässiger Sterbehilfe

medstra-News 11/2024 vom 23.2.2024

Seit dem 20. Februar 2024 muss sich ein Berliner Arzt vor dem Landgericht Berlin unter anderem wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft gem. §§ 212 I, 25 I Alt. 2 StGB verantworten. Der Angeklagte soll einer Studentin, die unter einer schweren Depression litt, in zwei Fällen tödlich wirkende Medikamente zur Selbsttötung verschafft und überlassen haben. Nachdem der erste Suizidversuch im Juni 2021 noch gescheitert war, verstarb die Frau beim zweiten Versuch nur wenige Wochen später.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sei dem Angeklagten bekannt und bewusst gewesen, dass die Verstorbene angesichts ihrer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, einen freiverantwortlichen Willen zur Durchführung des Suizids zu bilden. Der Anklage zufolge habe der Arzt der Frau am 12. Juli 2021 in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament gelegt und vorbereitet, woraufhin die Studentin diese eigenständig gestartet und sich verabreicht habe.

Das Berliner Landgericht hat für den sich derzeit auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten zehn Prozesstage anberaumt. Bereits im März 2018 war der Arzt von einer anderen Strafkammer des LG Berlin in einem Verfahren wegen versuchter Tötung auf Verlangen nach §§ 216 I, 212 I, 22, 23 I StGB freigesprochen worden. Diese Entscheidung wurde vom BGH im Juli 2019 bestätigt.


Verlag C.F. Müller

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