medstra-News 14/2024 vom 5.3.2024
Am 22. Februar 2024 hat das LG Düsseldorf einen Oberarzt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Der Arzt habe während der Geburt zunächst den Wunsch der Mutter abgelehnt, doch noch einen Kaiserschnitt durchzuführen, und stattdessen versucht, das Kind mit einer Geburtszange zu holen. Dabei sei er mehrmals abgerutscht und habe das Kind tödlich verletzt. Das LG Düsseldorf ging davon aus, dass der Mediziner die Zange gegen den Willen der Mutter nicht habe verwenden dürfen, weshalb nicht nur eine Körperverletzung mit Todesfolge in Bezug auf das Baby, sondern auch eine Körperverletzung der Mutter vorliege.
Der Arzt hingegen betonte, er sei von einem Geburtsstillstand ausgegangen und daher den Einsatz der Geburtszange als alternativlos angesehen. Die Verteidigung hatte dementsprechend einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.