medstra-News 20/2024 vom 14.3.2024
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat Anklage gegen einen bayerischen Impfarzt wegen Computerbetrugs gem. § 263a StGB in 18 Fällen erhoben. Dem aus dem Landkreis Bad Kissingen stammenden Mediziner wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen März 2021 und Dezember 2022 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in Impfzentren geleistete Dienste abgerechnet, ohne diese jedoch tatsächlich erbracht zu haben. Weil sich die nach Einschätzung der ZKG fiktiven Einsätze nicht in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnort befunden hätten, soll der Arzt darüber hinaus außergewöhnlich hohe Fahrtkosten angegeben haben. Des Weiteren seien bei tatsächlich erbrachten Impfdiensten nach Angaben der ZKG zusätzliche Arbeitsstunden angegeben und abgerechnet worden, die in Wirklichkeit jedoch nicht geleistet wurden. Schließlich sollen durch die insbesondere an Wochenenden und Feiertagen erfundenen Impfdienste bewusst höhere Pauschalen abgerechnet worden sein.
Der hierbei der KBV entstandene Schaden soll sich insgesamt auf über 640.000 Euro belaufen, wobei ein Teil des Schadens bereits beglichen wurde. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist nun für die Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig.