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Ausschüsse des Bundesrats plädieren für Überweisung des Cannabisgesetzes in den Vermittlungsausschuss

medstra-News 21/2024 vom 14.3.2024

Nachdem der Bundestag am 23. Februar die Freigabe von Cannabis unter bestimmten Bedingungen beschlossen hatte, haben die Ausschüsse für Gesundheit, Inneres und Recht des Bundesrates nunmehr die Überweisung des CanG in den Vermittlungsausschuss empfohlen. Neben inhaltlicher Bedenken äußerten die Ausschüsse vorrangig Kritik in Bezug auf die zeitlich knappe Umsetzbarkeit des Vorhabens.

Der federführende Gesundheitsausschuss plädiert daher dafür, das ursprünglich zum 1. April anvisierte Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Oktober 2024 zu verlegen. Zusätzlich drängt der Ausschuss für Gesundheit auf eine Reduzierung der im CanG festgelegten Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis. Daneben benötigen Suchthilfeangebote und Behörden mehr Zeit, um Lösungen für den Umgang mit den stark gestiegenen Anforderungen zu entwickeln, so der Gesundheitsausschuss.

Ferner hebt der Ausschuss für Inneres hervor, dass zur Vermeidung von entstehenden „Plantagen“ nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt aktiv sein dürften. Weiterhin soll der Konsum ausschließlich „in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum“ gestattet sein. Die Möglichkeit des Konsums in nicht privaten Innenräumen sei nur dann zu gewähren, wenn ein Mindestabstand von 500 statt den bisher im beschlossenen Gesetzentwurf verankerten 100 Metern zu Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden.

Der Ausschuss für Recht spricht sich wiederum gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie für zukünftig legale Fälle aus. Die geplante Streichung von Einträgen im Bundeszentralregister sei „weder notwendig noch gerechtfertigt“. Vielmehr sollen Betroffene die Löschung von Einträgen im Register bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, wobei dies laut Bundesgesundheitsministerium insbesondere Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis betreffe.

Im Gegensatz zu den Ausschüssen für Gesundheit, Inneres und Recht empfiehlt der Verkehrsausschuss, das Gesetz passieren zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das Plenum des Bundesrates den Empfehlungen der Ausschüsse am 22. März folgt.


Verlag C.F. Müller

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