Logo C.F. Müller
Frankreich plant die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe

medstra-News 22/2024 vom 14.3.2024

Der Präsident Frankreichs Emanuel Macron hat angekündigt, dem Parlament im Mai ein Gesetzentwurf zur Frage einer „Hilfe beim Sterben“ vorzulegen, welcher unter strengen Voraussetzungen auch die Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe beinhalten soll. Gegenüber der französischen Presse äußerte Macron, dass Erwachsene, die kurz- und mittelfristig an einer unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheit leiden und deren Schmerzen nicht gelindert werden können, „um Hilfe beim Sterben bitten“ können, sofern diese vollständig urteils- sowie zurechnungsfähig seien. Minderjährige und Patienten mit psychiatrischen oder neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer werden dagegen nicht von dem geplanten Entwurf umfasst.

Nach der Neuregelung soll dem Patienten im Fall einer vorherigen Zustimmung durch Mediziner ein tödlich wirkendes Medikament verschrieben werden können, welches dieser sich selbst oder mit Hilfe eines Dritten verabreichen lassen kann, wenn er körperlich nicht dazu in der Lage ist. In diesem Zusammenhang bedarf es nach dem französischen Präsidenten einer strengen ärztlichen Prüfung und „präziser Kriterien“. Laut Macron gebe es „Situationen, die man menschlich nicht akzeptieren kann“. Ziel sei es, „die Autonomie des einzelnen mit der Solidarität der Nation in Einklang zu bringen“.

Gegenwärtig ist lediglich in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien und Portugal die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Derzeit erlaubt das französische Recht eine „tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod“ bei Patienten, die sich im Endstadium ihrer Erkrankung befinden und deren Lebensprognose kurzfristig gefährdet ist. Der assistierte Suizid oder die aktive Sterbehilfe sind in Frankreich jedoch gesetzlich verboten.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite