medstra-News 25/2024 vom 3.4.2024
Das umstrittene Cannabisgesetz kann durch die Unterschrift von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig in Vertretung für den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 1. April in Kraft treten. Das Bundespräsidialamt teilte mit, die Prüfung des Gesetzes habe ergeben, dass einer Ausfertigung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Zudem sei bereits „der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt“ erteilt.
In der deutschen Drogenpolitik stellt das Gesetz eine Zäsur dar. Die Unionsfraktion hatte zuvor noch die Hoffnung, der Bundespräsident würde das Gesetz durch Verweigerung der Unterschrift aufhalten. Im Wesentlichen prüft der Bundespräsident das Gesetz darauf, ob es nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Überwiegender Ansicht zufolge steht ihm in engen Grenzen auch ein sog. materielles Prüfungsrecht zu. Hiernach kann der Bundespräsident die Unterschrift dann verweigern, wenn das Gesetz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.