medstra-News 28/2024 vom 16.4.2024
Ein Berliner Arzt, der einer 37-jährigen Studentin beim Suizid geholfen hatte, ist am Montag, den 8.4.2024, vom Berliner Landgericht wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Arzt hatte ihr eine Infusion mit einem tödlichen Medikament gelegt, die die Frau selbst auslöste.
Die Studentin, die an einer Depression litt, hatte ihn zuvor gebeten, ihr bei der Selbsttötung zu helfen. Die Richter gingen jedoch davon aus, dass es der Studentin krankheitsbedingt nicht möglich war, etwa rational über Therapiemöglichkeiten zu entscheiden. Zudem sei aus der Kommunikation zwischen ihr und dem Arzt ersichtlich, dass ihr Sterbewille „sehr schwankend“ gewesen sei.
Der Arzt äußerte sich nach der Urteilsverkündung besorgt darüber, dass das Urteil zu einer Zunahme von Gewaltsuiziden führen könnte, weil Ärzte durch das Urteil eingeschüchtert würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.