medstra-News 29/2024 vom 16.4.2024
Die Ergebnisse einer vom Bundesministerium eingesetzten Expertengruppe zu Grenzwerten von THC im Straßenverkehr sorgen für Diskussionen. Die interdisziplinär besetzte Expertengruppe war im Dezember 2023 eingerichtet worden, um Empfehlungen für den gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von THC, dem Wirkstoff von Cannabis, beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe empfiehlt nun einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum und zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabis-Konsumenten, um der besonderen Gefährdung bei einem Mischkonsum gerecht zu werden. Der vorgeschlagene Grenzwert sei, so die Experten, vergleichbar mit einer BAK von 0,2 Promille. Der bisherige Grenzwert liegt bei 1,0 ng/ml Blutserum.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat bereits angekündigt, sich gegen eine mögliche Erhöhung der THC-Grenzwerte zur Wehr zu setzen. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen forderte er eine kritische Überprüfung der Empfehlungen der Expertenkommission, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Herrmann betonte, dass die Grenzen bei Cannabis weniger eindeutig seien als beim Alkoholkonsum, da der Abbau im Körper keine Regelmäßigkeit aufweise, und kündigte schärfere Kontrollen der Polizei mit Drogenschnelltests im bayerischen Straßenverkehr an. Auch Thomas Bareiß (CDU) äußerte Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Anhebung der Cannabisgrenzwerte und plädierte dafür, die aktuellen Regelungen beizubehalten.
Während die Union Bedenken äußert, unterstützt die SPD den Vorschlag der Expertenkommission. Der Vize-Fraktionschef der SPD im Bundestag, Detlef Müller, betonte, die Empfehlungen der Expertengruppe basierten auf zahlreichen wissenschaftlichen Studien und sprach sich für eine Orientierung an den Empfehlungen aus. Er plädierte zudem dafür, für Fahrer im öffentlichen Verkehr mit Bussen und Bahnen klarzustellen, dass THC im Dienst verboten bleibt.