medstra-News 30/2024 vom 16.4.2024
Das Landgericht Bremen hat einen 44-jährigen Altenpfleger wegen Mordes an einem Patienten und versuchten Mordes an einem anderen Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Urteil tötete der Mann 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim durch eine Überdosis Insulin; bei einem anderen Patienten konnte ein vom Pfleger verabreichter Medikamentencocktail als Todesursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Das Gericht sah die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Pfleger war bereits 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener, begangen im selben Heim wie die nun abgeurteilten Taten, verurteilt worden. Der Täter sei getrieben gewesen vom Wunsch nach Anerkennung, so der Richter. Gleichzeitig hätte ihm der im Heim offenkundige Pflegenotstand und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen die Taten erleichtert. Die Staatsanwaltschaft führt derzeit noch sieben weitere Verfahren gegen den Täter; die Polizei prüft zwei weitere Fälle.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert angesichts solcher Fälle eine „Kultur des Hinschauens“ in Kliniken und Heimen und externe Whistleblower-Systeme. Der Einsatz künstlicher Intelligenz könne zudem zur Identifizierung von Auffälligkeiten im Schichtsystem beitragen.