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Lauterbach plant Neuregelung im Transplantationsgesetz hinsichtlich Nierenspenden

medstra-News 34/2024 vom 30.4.2024

Um dem fortwährenden Organmangel Einhalt zu gebieten, strebt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, die Voraussetzungen für Lebendorganspenden künftig insbesondere in Bezug auf Nierentransplantationen weniger streng zu regulieren. 
Derzeit ist die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe nach § 8 Abs. 1 S. 2 Transplantationsgesetz (TPG) nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.

Lauterbach plant nun, das in § 8 Abs. 1 S. 2 TPG normierte Näheverhältnis hinsichtlich der sogenannten Überkreuzspende zu streichen. Bei diesen Crossover-Lebendspenden könnten die Organe in Zukunft zwischen zwei Paaren „über Kreuz“ so ausgetauscht werden, dass jeweils ein Partner als Spender für das andere Paar und jeweils einer als Empfänger agiert, ohne dass es hierzu eines Näheverhältnisses zwischen Spender und Empfänger bedürfte. Darüber hinaus sehen die Planungen des Bundesgesundheitsministers die Möglichkeit anonymer Nierenspenden vor, damit auch altruistischen Spendenmotiven hinreichend Rechnung getragen werden kann. 

Sowohl die Regierungsparteien als auch die Opposition äußerten sich bereits zustimmend bezüglich des Vorstoßes von Lauterbach. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tino Sorge bezeichnete die angekündigte Neuregelung als „Lichtblick für viele tausend Betroffene“ und forderte eine „schnelle und bürokratiearme“ Umsetzung, bei welcher ebenfalls „ethische Fragen nicht unterschätzt werden dürfen“. 

Für die Niere als Spenderorgan herrscht derzeit in Deutschland der größte Bedarf, wobei eine gegenseitige Lebendorganspende bei nahestehenden Person häufig an der Inkompatibilität der Blutgruppen, Gewebeunverträglichkeiten oder fehlender Antikörperbildung scheitert. Experten zufolge könnten mit einer Neuregelung im Transplantationsgesetz neben den bislang 600 Nierenspenden jährlich bis zu 100 zusätzliche Lebendspender pro Jahr gewonnen werden. 


Verlag C.F. Müller

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