medstra-News 35/2024 vom 30.4.2024
Das Bundeskabinett hat den Ampel-Fraktionen eine Formulierungshilfe zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Der Änderungsentwurf entspringt vorrangig der Protokollerklärung, welche die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung des Bundesrates vom 22. März 2024 zum Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) abgegeben hatte und widmet sich sowohl den bereits vor als auch nach Unterzeichnung des CanG geäußerten Bedenken sowie Anregungen der Länder.
Zunächst soll § 43 KCanG dahingehend erweitert werden, dass nicht allein die gesellschaftlichen Auswirkungen des KCanG insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz evaluiert werden sollen, sondern nach § 43 Abs. 2 S. 5 KCanG n.F. auch eine Evaluation der Besitzmengen und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen zu erfolgen hat.
Daneben soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsprogramm für Fachkräfte in der Suchtprävention angeboten werden, um die Fachkräfte der Länder in Bezug auf die Regelungsinhalte des CanG angemessen zu sensibilisieren und diesen die erforderlichen „Kenntnisse zur Risikokommunikation“ zu vermitteln. Schließlich ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 KCanG n.F. vorgesehen, den Ländern mehr Kontroll-, Handlungs- und Ermessensspielraum beim Umgang mit Anbauvereinigungen und einer etwaigen Versagung der Erlaubnis von Großanbauflächen einzuräumen.