medstra-statement
Dr. Henning Lorenz, M.mel., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Kein Modernisierungsbedarf im Medizinstrafrecht? Zum Eckpunktepapier des BMJ
Beiträge
Dr. Mark Leppich, Nürnberg
Spezialstrafkammern für Abrechnungsbetrug in Bayern – erste Erfahrungen
OStA Dr. Michael Nunner / JAnge Barbara Distler B.A. / TR Sven Behrenhoff, M.Sc.
Das Drei-Säulen-Modell: Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)
Wiss. Mit. Timo Hauler / Wiss. Mit. Fiora Demirag, Berlin/Leipzig
Biopolitik oder „Strategie veralteten Rechts“?
Reproduktive Selbstbestimmung und Strafrecht am Beispiel des § 1 Abs. Nr. 1, 2 ESchG
Wiss. Mit. Rebekka Vogelbusch, Passau
Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen – welche Anforderungen stellt das Strafrecht?
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Fest- und Gedächtnisschriften 2023
Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 14.2.2023 – VI ZR 295/20
Haftung für unterbliebene Spätabtreibung aufgrund fehlerhafter pränataler Beratung
BGH, Urt. v. 1.6.2023 – 4 StR 225/22 [Ls.] (m. Anm. Thomas Wostry)
Anstellungsbetrug durch vermeintlichen Arzt
BGH, Beschl. v. 2.11.2023 – 6 StR 128/23 (m. Anm. Georg Steinberg)
Abgrenzung von Abtreibung und Tötungsdelikten – Beginn der Geburt
BVerwG, Urt. v. 15.6.2023 – 3 C 3.22
Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten
BSG, Urt. v. 24.10.2023 – B 12 R 9/21 R
Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig
OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.9.2023 – 3 LD 6/22
Disziplinarrechtliche Folgen der Veranlassung einer Manipulation von Blutwerten zum Zweck der Erhöhung der Chance auf Zuteilung eines Spenderorgans
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medstra-statement
Dr. Henning Lorenz, M.mel., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Kein Modernisierungsbedarf im Medizinstrafrecht? Zum Eckpunktepapier des BMJ
Das Statement beleuchtet in Reaktion auf das Eckpunktepapier zur Modernisierung des StGB von Bundesjustizminister Buschmann einen möglichen Reformbedarf auch im Medizinstrafrecht. Angesichts eines im Kern mehr als 150 Jahre alten Gesetzestextes kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass eine kritische Analyse dringend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Beginn und Ende des menschlichen Lebens i.S.d. StGB und damit zusammenhängenden Problemkreisen.
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Beiträge
Dr. Mark Leppich, Nürnberg
Spezialstrafkammern für Abrechnungsbetrug in Bayern – erste Erfahrungen
Seit 1.10.2022 besteht in Bayern eine erstinstanzliche Zuständigkeitskonzentration für Abrechnungsbetrug auf Landgerichtsebene. Der Beitrag berichtet über die Grundlagen dieser Konzentration und zeigt erste Problemfelder auf, die in der Arbeit der spezialisierten Kammern sichtbar geworden sind und die teils Anlass geben können, die Strafverfolgung auf diesem Gebiet weiter zu justieren.
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OStA Dr. Michael Nunner / JAnge Barbara Distler B.A. / TR Sven Behrenhoff, M.Sc.
Das Drei-Säulen-Modell: Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)
Die Verfolgung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stellt eine große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar. Das deutsche Gesundheitswesen ist aufgrund der Vielzahl an Normen und Verträgen auf unterschiedlichen Ebenen, der großen Zahl von Selbstverwaltungsorganen und der Koexistenz von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen außergewöhnlich komplex. Um eine sachgerechte Strafverfolgung in diesem Bereich zu ermöglichen, wurde zum 15.9.2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) eingerichtet, eine bundesweit in dieser Form einmalige Behörde, deren Aufbau und Organisation von Findl dargestellt wurde (medstra 2022, 275). Fundamental neu an der ZKG ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Staatsanwälten, medizinischen Abrechnungsfachkräften und IT-Spezialisten. Die praktischen Erfahrungen mit diesem „Drei-Säulen-Modell“ werden im Folgenden erläutert.
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Wiss. Mit. Timo Hauler / Wiss. Mit. Fiora Demirag, Berlin/Leipzig
Biopolitik oder „Strategie veralteten Rechts“?
Reproduktive Selbstbestimmung und Strafrecht am Beispiel des § 1 Abs. Nr. 1, 2 ESchG
Der Beitrag konkretisiert Inhalt sowie verfassungsrechtliche Herleitung des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung und problematisiert in diesem Sinne das Verbot der Eizellspende nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 ESchG . Dabei werden die in der gesellschaftlichen Debatte kursierenden Argumente für und gegen das Verbot in einem dezidiert verfassungsrechtlichen Rahmen erörtert. So zeigt sich, dass § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 ESchG bei tiefergehender Betrachtung weder auf das staatliche Wächteramt über das Kindeswohl nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG noch auf den Schutz der Eizellspenderin nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG gestützt werden kann.
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Wiss. Mit. Rebekka Vogelbusch, Passau
Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen – welche Anforderungen stellt das Strafrecht?
In den letzten Jahren ist die Zahl der in Deutschland vorgenommen Schönheitsoperationen stark angestiegen. Daher wächst auch das Bedürfnis nach Rechtsklarheit und -sicherheit hinsichtlich der strafrechtlichen Anforderungen an Aufklärungsgespräche, die Ärzte und Ärztinnen mit ihren Patienten im Vorfeld einer Schönheitsoperation führen. Im Fokus stehen die von Rechtsprechung und Literatur gestellten Grundsätze, die anschließend einer systematischen sowie rechtspolitischen Revision unterzogen werden.
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