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Lachgas: Lauterbach setzt sich für die Verabschiedung strikterer Regelungen ein

medstra-News 41/2024 vom 6.6.2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach strebt eine baldige Umsetzung von Maßnahmen an, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen. „Wir werden schnell mit einer Regelung kommen“, verlautbarte der SPD-Politiker im ARD-Morgenmagazin. Er nannte als eine Möglichkeit den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas als psychoaktive Substanz zu klassifizieren und den Verkauf strikten Restriktionen zu unterwerfen.

Lauterbach riet den Eltern für die Zeit bis zur Regelung, ihre Kinder aufzuklären. Der Minister warnte: „Das klingt lustig und ungefährlich. Ist es aber nicht.“ Regelmäßiger Konsum könne neurologische Schäden oder Unfälle nach sich ziehen, zudem sei das Risiko bleibender Schäden nicht auszuschließen. „Für Kinder und Jugendliche ist das sehr gefährlich“, sagte der SPD-Politiker. Ein generelles Verbot von Lachgas sieht er aufgrund der industriellen Verwendung als nicht realisierbar an.

Der Kölner Mediziner Volker Limmroth sprach sich im ARD-Morgenmagazin für drastische Einschränkungen bei der Verfügbarkeit aus. Limmroth, Chefarzt der Klinik für Neurologie in Köln-Merheim, betonte, dass das Problem des Lachgas-Konsums unterschätzt werde. Er kritisierte, dass es bisher legal, günstig und verfügbar sei. „Ein Narkosemittel gehört nicht in den allgemeinen Verkauf, sondern das gehört in die Hände von Ärzten. Und nicht zwischen Gummibärchen“, argumentierte der Mediziner.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnte erst kürzlich vor den Risiken. Besonders bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen sei ein Anstieg des Konsums zu verzeichnen. Gemäß der niedersächsischen Ärztekammer ist Lachgas gegenwärtig nicht als Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft.

Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister Niedersachsens, begrüßte die Initiative zur Einschränkung des Zugangs zu Lachgas. Er lobte die klaren Aussagen von Lauterbach „pro Zugangsbeschränkungen“ und sieht darin ein starkes Signal für den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Philippi zufolge soll die bevorstehende Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes genutzt werden, um ein Verkaufs- oder Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige zu verankern. Niedersachsen arbeite derzeit an einem Antrag, sodass der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung am 14. Juni bereits einen entsprechenden Beschluss fassen kann. 


Verlag C.F. Müller

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