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Länder erwägen Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Krankenhausreform

medstra-News 43/2024 vom 6.6.2024

Wenn die wesentlichen Forderungen der Länder zur Krankenhausreform im parlamentarischen Verfahren nicht berücksichtigt werden, werde der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Diese Ankündigung machte vergangene Woche die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken (CDU), nach einer Bund-Länder-Runde. Sie bedaure, dass die Änderungsvorschläge, welche die Länder in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) Ende April eingereicht hätten, nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach legte in der Bund-Länder-Runde dar, welche Forderungen abgelehnt würden und welche akzeptabel seien. Dies sei aus Ländersicht „relativ enttäuschend“, so die Ministerin. Auch eine der Hauptforderungen in Form von mehr flexiblen Möglichkeiten zur Planung von Leistungsgruppen, wurde abgelehnt. 

Von der Decken äußerte Bedenken bezüglich der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum aufgrund des bereits vorhandenen Fachkräftemangels. Sie betonte, dass zu hohe Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen die Versorgung nicht verbessern würden. Die Länder haben nicht vor, Ausnahmemöglichkeiten bei den Leistungsgruppen auszunutzen. 

Des Weiteren hat Gesundheitsminister Lauterbach die von den Ländern geforderte Anpassung der Vergütungssystematik abgelehnt. Die Länder fordern eine stärkere Berücksichtigung kleinerer Krankenhäuser bei der Finanzierungsreform.

Laut von der Decken stimmte Lauterbach einigen kleinen Änderungsvorschlägen zu. Beispielsweise sollten Fristen für Prüfungen des medizinischen Dienstes erweitert werden, um die Bürokratie abzubauen. Außerdem stimmte er zu, die Länder in den Ausschuss zur Vorbereitung der geplanten Rechtsverordnungen einzubeziehen. Diese sollen nächstes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes die geplanten Leistungsgruppen weiterentwickeln.

Zu den geforderten Ausnahmekriterien der Länder kam letzte Woche bereits Gegenwind aus dem Bundestag. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christos Pantazis sagte, es brauche die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien in der medizinischen Versorgung „trotz wohlwollender Prüfung möglicher Ausnahmen bei Mindeststrukturvorgaben“. Die Qualitätskriterien blieben elementarer Bestandteil der Reform, da sie für die Sicherheit der Gesundheit der Patienten von zentraler Bedeutung seien. „Insbesondere der revolutionäre Kern dieser tiefgreifenden Krankenhausreform in Form von sektorenverbindenden Versorgungseinrichtungen bietet die Chance, eine qualitativ hochwertige Versorgung in Flächenländern sicherzustellen“, erklärte der SPD-Politiker. 

Von der Decken äußerte sich zuversichtlich, dass möglichst viele der Länderforderungen über Änderungsanträge im parlamentarischen Verfahren in das KHVVG Eingang finden werden. Eine erste Lesung im Bundestag soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Sollten die wesentlichen Forderungen der Länder nicht berücksichtigt werden, werde es zu einem Vermittlungsverfahren im Bundesrat führen, betonte sie.


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