medstra-News 44/2024 vom 25.6.2024
Das Landgericht Dresden verurteilte eine Hausärztin aus Moritzburg wegen gefälschter Corona-Atteste in rund 1000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die von der Medizinerin ausgestellten Atteste befreiten vom Impfzwang, dem Tragen der Schutzmaske oder Schnelltests per Nasen- oder Rachenabstrich. Die 67-Jährige wurde ferner aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz und Betrugs verurteilt. Die Urteilsverkündung wurde durch zahlreiche Sympathisanten der Angeklagten gestört, sodass der Vorsitzende Richter die Sitzung unterbrach und den Saal räumen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt blieb die Strafkammer mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Hausärztin an fünf Sammelterminen während der Coronapandemie in den Jahren 2021 und 2022 im ganzen Bundesgebiet nach Angaben der Empfänger auf Bestellung Atteste ausstellte. Nach Ansicht der Kammer ging die Ärztin „mit hoher krimineller Energie vor“. Sie habe sich gegen die Standards ihres Berufsstandes wie „kein Attest ohne Befund“ hinweggesetzt. Zudem habe sie sich die Atteste sehr gut bezahlen lassen, dem Gericht zufolge habe die Ärztin im Schnitt 30 Euro pro Attest verlangt. Der Vorsitzende Richter sprach von „reinen Gefälligkeitsattesten“.
Die Kammer bestätigte den Haftbefehl, setzte ihn aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt sowie die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt knapp 48.000 Euro angeordnet.