medstra-News 45/2024 vom 25.6.2024
Der Prozess gegen den Unternehmer und Arzt Winfried Stöcker geht in die nächste Instanz. Dem heute 77-Jährigen gebürtigen Oberlausitzer wird vorgeworfen, im November 2021 am Lübecker Flughafen eine Impfaktion mit einem von ihm entwickelten und nicht zugelassenen Impfstoff organisiert zu haben. Er wurde deshalb vom Amtsgericht Lübeck zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt. Der Richter führte in seiner Begründung aus, Stöcker habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in den Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
Das Amtsgericht teilte mit, dass Stöckers Anwalt Wolfgang Kubicki Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Ein Termin für eine neue Verhandlung stand zunächst nicht fest.