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Fachgesellschaften befürworten Initiative für die Widerspruchslösung im Bundesrat

medstra-News 48/2024 vom 25.6.2024

Nachdem der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann (CDU) bereits im November 2023 angekündigt hatte, die Widerspruchslösung für die Organspende bundesweit etablieren zu wollen, hat das Bundesland gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat eingebracht. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Mensch grundsätzlich Organ- oder Gewebespender ist, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch vor. Dieser Widerspruch kann sowohl in dem schon existierenden Organspende-Register, einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung schriftlich dokumentiert sowie gegenüber Angehörigen auch mündlich geäußert werden. 

Zu dem von NRW ausgehenden Vorstoß haben sich die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) mit lobenden Worten geäußert. Nach Auffassung der DGCH-Präsidentin Christiane Bruns „brauchen [wir] eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäischen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“. Laut dem Generalsekretär der DGCH Thomas Schmitz-Rixen sei das bestehende Organspende-Register „längst nicht ausreichend“ und werde „vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“. Gleichwohl biete das Register im Gegensatz zum Organspendeausweis eine „sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben“. 

Der Präsident der DGfN begrüßte das Vorhaben der Bundesländer ebenfalls und lobte die in der Politik „wachsende Unterstützung für eine klar geregelte Widerspruchslösung“, wobei er die „sich in den vergangenen vier Jahren deutlich gewandelte“ Stimmung zu diesem Themenkomplex positiv hervorhob. „Im Rahmen des Europäischen Transplantationsnetzwerks profitieren wir vom erhöhten Organaufkommen in den Staaten mit Widerspruchslösung und transplantieren regelmäßig mehr dort entnommene Organe als wir umgekehrt dorthin abgeben können“, so Kuhlmann. Daher bedürfe es nach dem Präsidenten der DGfN eines „Zeichens von Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalts“.

Die Widerspruchslösung gilt in verschiedenen Ausprägungen in zahlreichen europäischen Staaten, wobei die rechtlichen, ethischen und praktischen Implikationen dieses Systems in Deutschland weiterhin vehement diskutiert werden. 


Verlag C.F. Müller

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