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Ausgabe 3/2024

medstra-statement

Dr. Laura Anna Klein 
Die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch ins Grundgesetz?
Es bleibt eine Frage der politischen Gestaltung

 

Beiträge

Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) / Belgin Aktaş
Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch? – Keine Begrenzungsvorgaben aus einem Vergleich mit U.S.-Recht: Ganz im Gegenteil!

Professor Dr. Erol Pohlreich, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Un grand moment pour la liberté des libertés: Frankreich nimmt die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung auf

Dr. Theresa Schweiger, München
Das Ende von Anti-Choice Harassment? 
Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg 
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht Juli bis September 2023

 

Rechtsprechung

BGH, Beschl. v. 18.10.2023 – 1 StR 146/23 (m. Anm. Henning Lorenz)
Unrichtige Bescheinigung der Durchführung einer Schutzimpfung als Allgemeindelikt

BGH, Beschl. v. 2.11.2023 – 6 StR 128/23 [Ls.] (m. Anm. Johannes Porzelle)
Abgrenzung von Abtreibung und Tötungsdelikten – Beginn der Geburt

BayObLG, Urt. v. 19.3.2024 – 205 StRR 8/24 
Einordnung von Skalpell und Schere in den Händen eines ungeeigneten Operateurs als gefährliche Werkzeuge

VGH München, Beschl. v. 26.10.2023 – 21 ZB 20.2575 
Widerruf der Approbation nach Verurteilung wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung

OLG Frankfurt, Urt. v. 25.4.2023 – 8 U 127/21 
Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 3.5.2023 – 12 KLs 114 Js 10235/20 (m. Anm. Matthias Dann / Laura Sauer)
Vorwurf des Betruges durch Abrechnung podologischer Leistungen; Zuständigkeitskonzentration bei Korruptions- und Vermögensstraftaten Heilberufsangehöriger

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 14.2.2024 – 18 Qs 49-51/23 
Anonymer Hinweis als Grundlage für Dursuchungsmaßnahme

 

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medstra-statement

Dr. Laura Anna Klein 
Die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch ins Grundgesetz?
Es bleibt eine Frage der politischen Gestaltung.
Die kürzlich in Kraft getretene Verfassungsreform zum Schwangerschaftsabbruch in Frankreich (März 2024) wirft die Frage auf, ob eine solche Verfassungsreform auch in Deutschland geboten ist. Klein mahnt in ihrem Statement zu dieser Frage zu verfassungsrechtlicher Zurückhaltung und plädiert dafür, die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs als politische Frage dem demokratisch unmittelbar legitimierten Gesetzgeber zu überlassen. Der Gesetzgeber ist bei dieser Frage jedenfalls an den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen gebunden und wäre gut beraten, die seit Jahren bestehende völkerrechtliche Kritik an der deutschen Rechts- und Versorgungslage ernst zu nehmen.

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Beiträge

Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) / Belgin Aktaş 
Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch? – Keine Begrenzungsvorgaben aus einem Vergleich mit U.S.-Recht: Ganz im Gegenteil!
Der Streit um das Erfordernis einer Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ist auch in Deutschland spätestens seit der Diskussion um das strafbewehrte Werbeverbot in § 219a StGB a.F. seit 2017 neu aufgebrochen. Während der Bundestag am 24.6.2022 der ersatzlosen Streichung des § 219a StGB (a.F.) und damit dem Entwurf der Bundesregierung vom 2.5.2022 (BT-Drucks. 20/1635) zustimmte, verneinte der U.S. Supreme Court in Dobbs v. Jackson taggleich die Herleitung eines Rechts auf Schwangerschaftsabbruch aus dem 14. Verfassungszusatz. Jene Entwicklung in den USA wird seither gegen ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch angeführt. Die hiesige Untersuchung setzt sich kritisch mit der Strafbarkeit im deutschen und U.S.-amerikanischen Recht auseinander. Im Vergleich mit dem U.S.-Recht bleibt danach das deutsche Recht schon in der Entwicklung zurück, hatte doch der U.S. Supreme Court erstmals 1973 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch anerkannt. Das gilt letztlich bis heute und trotz Dobbs v. Jackson 2022. Denn im Vergleich zu den bundesstaatlichen Regelungen seither bleibt das deutsche Recht restriktiv und nimmt Selbstbestimmungsrechte der Schwangeren nur unzureichend wahr.

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Professor Dr. Erol Pohlreich, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 
Un grand moment pour la liberté des libertés: Frankreich nimmt die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung auf
Um die gesetzlichen Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch nicht dem politischen Kräftespiel anheimzustellen, sondern ein Mindestschutzniveau für die Rechte der schwangeren Frau besonders wirksam abzusichern, hat der französische Verfassungsgeber die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in den Verfassungstext aufgenommen. Der Weg dorthin und hieraus zu ziehende mögliche Folgerungen für das deutsche Verfassungsrecht sollen im Folgenden beleuchtet werden.

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Dr. Theresa Schweiger, München 
Das Ende von Anti-Choice Harassment?
Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Am 21.11.2023 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes veröffentlicht, der am 24.1.2024 vom Bundeskabinett als „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ beschlossen wurde. Ziel des Gesetzgebungsprojektes ist der wirksame Schutz von schwangeren Frauen und Fachpersonal vor sog. Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Beitrag erläutert das Phänomen der Gehsteigbelästigung, ordnet es in seinen verfassungs- und versammlungsrechtlichen Kontext ein und bezieht anschließend kritisch Stellung zum vorgelegten Gesetzentwurf.

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