medstra-News 52/2024 vom 31.7.2024
Im Bestreben, die Anzahl der lebensrettenden Organspenden zu erhöhen, werden weitere Vorschläge diskutiert. Die Juristin Katrin Helling-Plahr (FDP) plädiert dafür, die Möglichkeiten für Lebendorganspenden auszuweiten.
Sie begrüßte einen vom Bundeskabinett eingebrachten Gesetzentwurf, kritisierte jedoch die teilweise Beschränkung auf Nierenspenden. „Denn das Transplantationsgesetz erlaubt schon jetzt etwa unter Verwandten auch die Übertragung anderer Organe wie von Teilen der Leber, der Lunge, des Darms oder der Bauchspeicheldrüse“, so die Abgeordnete.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig Nierenspenden auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren möglich sein. Wenn eine direkte Spende innerhalb eines Paares (Spender und Empfänger) medizinisch nicht durchführbar ist, soll die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen dürfen, sondern „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger eines anderen Paares gehen, welcher mit seinem vorgesehenen nahestehenden Spender auch nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an den Empfänger des ersten Paares. Helling-Plahr äußerte Unverständnis darüber, warum Überkreuzspenden nur bei Nieren erlaubt werden sollten. Sie forderte, die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität dieser Beschränkung im Bundestag zu diskutieren.
Sie begrüßte ebenfalls die Einführung altruistischer Nierenspenden, ohne den Empfänger zu kennen. Die FDP-Fraktion setze sich schon lange dafür ein, das Potenzial altruistischer Lebendspenden besser zu nutzen, um den dringend auf ein Organ wartenden Patienten zu helfen.
Im Bundestag wird zudem über eine Reform der Regelungen für postmortale Organspenden diskutiert. Eine Gruppe von Abgeordneten hat hierzu eine fraktionsübergreifende Initiative eingebracht, die die gesetzliche Einführung einer Widerspruchsregelung anstrebt.