medstra-News 55/2024 vom 13.8.2024
Das nordrhein-westfälische OVG in Münster hat einem Eilantrag gegen die Masernimpflicht für Schulkinder nicht stattgegeben. Eltern einer Grundschülerin hatten gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für ihr Kind geklagt. Sie hatten angeführt, dass wegen der Schulpflicht den Eltern faktisch keine Entscheidungsfreiheit verbleibe, ihr Kind impfen zu lassen. Das OVG folgte dieser Argumentation nicht, wie auch bereits das VG Minden in erster Instanz. Dass die Impfpflicht auch bei schulpflichtigen Kindern per Verwaltungsakt angeordnet und mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden dürfe, stelle keinen Grundrechtsverstoß dar und mache die Regelung im IfSG nicht verfassungswidrig. Denn auch in der Schule diene die Regelung dem legitimen Ziel, nicht impffähige vulnerable Personen zu schützen.