medstra-statement
Professor Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg
Bewegung im Sozialrecht bei Vorfragen des Abrechnungsbetruges?!
Beiträge
Professor Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier
Der Wettbewerbsschutz im Gesundheitswesen
Eine Bestandsaufnahme
RA Felix Rettenmaier, Frankfurt/M. / RA Professor Dr. Thomas Schlegel, Frankfurt/M. / RAin Lisa Wohlert, Frankfurt/M.
Strafbarkeitslücken zu Lasten niedergelassener Ärzte?
Zur Anwendbarkeit von § 264 StGB in Fällen der missbräuchlichen Verwendung von Krankenhaus-Investitionskosten-Fördermitteln
Dr. Justine Diebel / Fynn Wenglarczyk
Medizinisches Cannabis per Mausklick? – Strafbarkeitsrisiken telemedizinischer Verschreibung von Cannabis
Dr. Henning Lorenz, M.mel. / Selena Stein, Halle (Saale)
Gefährliche Werkzeuge und Ärzte – Neue Entwicklungen in alter Rechtsprechung
Entscheidungsbesprechung zu BGH, Beschl. v. 19.12.2023 – 4 StR 325/23 (medstra 2024, 237 in dieser Ausgabe) und BayObLG, Urt. v. 19.3.2024 – 205 StRR 8/24 (medstra 2024, 179 ff.)
Jona Heinz, Bonn
Das AntiDopG in der Theorie und Praxis
Tagungsberichte
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Arzt – Patient – Gesellschaft — Bericht zur Tagung der Vereinigung der deutschsprachigen Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer 2024
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht Oktober bis Dezember 2023
Rechtsprechung
BGH, Beschl. v. 10.10.2023 – 2 ARs 166/21
u.a. Nichtbescheidung querulatorischer Eingaben
BGH, Beschl. v. 19.12.2023 – 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Symptom; chirurgische Instrumente als gefährliche Werkzeuge
BGH, Urt. v. 20.2.2024 – 2 StR 468/22 (m. Anm. Hans Kudlich)
Aufhebung der Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten „Anästhesistin“ wegen Mordes und versuchten Mordes
BVerwG, Urt. v. 7.11.2023 – 3 C 9.22
Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung
OLG Hamm, Urt. v. 5.10.2023 – 1 ORs 27/23
Anforderungen an eine Rechtfertigung des Besitzes von Cannabis gem. § 34 StGB
OLG Rostock, Urt. v. 13.10.2023 – 5 U 186/21
Schadensersatzklage eines Apothekers gegen Apothekenhelferin, Arzthelferin und Endokrinologen wegen der Abrechnung gefälschter Rezepte
LG Berlin, Beschl. v. 15.8.2023 – 599 StVK 107/23 Vollz
Umgang mit zahnmedizinischem Notfall im Maßregelvollzug
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 9.4.2024 – 12 KLs 112 Js 10426/22
Computerbetrug durch Verwendung unrichtiger Daten
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medstra-statement
Professor Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg
Bewegung im Sozialrecht bei Vorfragen des Abrechnungsbetruges?!
Die Strafverfolgung des Abrechnungsbetruges wird in der Praxis allzu oft von der Vorstellung geprägt, dass das Bundessozialgericht bei jeder Normabweichung den Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen versagt. Der Beitrag macht geltend, dass nicht nur die Verteidigung, sondern schon die Ermittlungsbehörden vermehrt Grund haben, das Sozialrecht differenzierter und damit insbesondere vorsichtiger auszuwerten.
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Beiträge
Professor Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier
Der Wettbewerbsschutz im Gesundheitswesen
Eine Bestandsaufnahme
Mit §§ 299a, b StGB hat der Gesetzgeber sich für einen Schutz des Gesundheitswesens entschieden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dieser Schutz angemessen erfolgt. Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass es nur wenige Verurteilungen gab, aber präventive Wirkungen wahrscheinlich sind. Insgesamt ergibt sich aus der Perspektive eines Wettbewerbsschutzes kaum Änderungsbedarf, weil die meisten Tatbestandsmerkmale einer rechtsgutsorientierten Auslegung zugänglich sind. So sind keine Lücken darin zu erblicken, dass Entscheidungen in Monopolsituationen, Wettbewerb zwischen Patienten um best- oder schnellstmögliche Behandlung und die Verordnung nicht indizierter Mittel nicht erfasst sind. Eine sachgerechte Begrenzung des Wettbewerbsschutzes besteht in der Erfassung nur bestimmter Korruptionsformen. Auch das heilberufliche Referenzverhalten, mit dem die Unrechtsvereinbarung beschränkt wird, steht einem wirksamen Wettbewerbsschutz – mit Ausnahme des faktischen Ausschlusses von Apothekern – nicht entgegen.
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RA Felix Rettenmaier, Frankfurt/M. / RA Professor Dr. Thomas Schlegel, Frankfurt/M. / RAin Lisa Wohlert, Frankfurt/M.
Strafbarkeitslücken zu Lasten niedergelassener Ärzte?
Zur Anwendbarkeit von § 264 StGB in Fällen der missbräuchlichen Verwendung von Krankenhaus-Investitionskosten-Fördermitteln
Investitionskosten der Krankenhäuser werden auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes staatlich gefördert. Voraussetzung ist die Verwendung der Fördermittel im stationären Bereich. Tatsächlich kommt es vor, dass Förderungen auch dazu eingesetzt werden, vertragsärztliche ambulante Leistungen zu erbringen. Dies beeinträchtigt nicht nur den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten/ambulanten Einrichtungen, sondern wirft die Frage auf, ob die missbräuchliche Verwendung der Förderungen als Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB strafbar ist. Dies ist insbesondere auch im Rahmen der Inaussichtstellung der möglichen „Umwidmung“ eines Krankenhauses in ein ambulantes Zentrum im Rahmen der aktuell diskutierten Krankenhausreform von Bedeutung.
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Dr. Justine Diebel / Fynn Wenglarczyk
Medizinisches Cannabis per Mausklick? – Strafbarkeitsrisiken telemedizinischer Verschreibung von Cannabis
Der Beitrag gibt einen Überblick über den Rechtsrahmen für die Verschreibung von medizinischem Cannabis und die Strafbarkeitsrisiken für Ärzte und Patienten nach der neuen Rechtslage des MedCanG. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die sog. telemedizinische Fernbehandlung. Diese ist einfach erklärt: Statt des Besuchs einer Arztpraxis finden Untersuchung, Anamnese und Indikationsstellung virtuell, etwa per Videotelefonie, statt. Der Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der privatärztlichen Verschreibung. Die Anforderungen an die kassenärztliche Verschreibung bzw. die sozialrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme richten sich – auch nach der neuen Gesetzeslage – weiterhin nach § 31 Abs. 6 SGB V. Insoweit gelten die hohen Hürden fort.
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Dr. Henning Lorenz, M.mel. / Selena Stein, Halle (Saale)
Gefährliche Werkzeuge und Ärzte – Neue Entwicklungen in alter Rechtsprechung
Entscheidungsbesprechung zu BGH, Beschl. v. 19.12.2023 – 4 StR 325/23 (medstra 2024, 237 in diesem Heft) und BayObLG, Urt. v. 19.3.2024 – 205 StRR 8/24 (medstra 2024, 179 ff.)
Bereits seit weit mehr als einem Jahrhundert behandelt die höchstrichterliche Rechtsprechung ärztliche Heileingriffe unabhängig von ihrer medizinischen Indikation und fachgerechten Durchführung als tatbestandliche Körperverletzung. Gefährliche Werkzeuge sollten medizinische Instrumente danach jedoch bislang nicht sein. Der 4. Strafsenat leitet nunmehr eine Abkehr von dieser inkonsequenten Linie des BGH ein.
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Jona Heinz, Bonn
Das AntiDopG in der Theorie und Praxis
Der ehemalige Tour de France Sieger Jan Ullrich hat sich nach Jahren des Schweigens nun erstmals konkret zu den lang anhaltenden Dopingvorwürfen geäußert. Dabei erwähnt er auch das Anti-Doping Gesetz, welches seiner Meinung nach zu dem „Kampf gegen Doping“ beitragen würde. Dies gibt Anlass, den Aufbau und die praktische Bedeutsamkeit der von Ullrich benannten Normen des Anti-Doping-Gesetzes zu analysieren.
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