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Grüne plädieren für Straffreiheit bei frühem Schwangerschaftsabbruch in dieser Legislaturperiode

medstra-News 66/2024 vom 18.9.2024

Die Bundestagsfraktion der Grünen plant, in den kommenden Monaten die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche zu erreichen und alternative Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches festzulegen. Bei der beabsichtigten Regelung soll der Fraktion zufolge die Versorgung und Selbstbestimmung der Schwangeren im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es ferner, die Stigmatisierung von Ärztinnen und Ärzten sowie Betroffenen abzubauen. Die Fraktion möchte sich hierbei an den Handlungsempfehlungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ orientieren.

Daneben soll künftig ein Recht auf Beratung festgelegt werden. Die ergebnisoffene und kostenfreie Beratung kann dann auf Wunsch der Schwangeren in Anspruch genommen werden. Zudem verlangt die Bundestagsfraktion, dass das „praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als fester Bestandteil zur fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehören“ müsse.

Die Versorgung soll gut erreichbar sowie barrierefrei sein. Durchgeführt werden soll der Abbruch mit der gewünschten und medizinisch empfohlenen Methode. Die derzeitigen Kosten in Höhe von etwa 600 Euro sollte in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übergehen. Ferner soll die Präventionsarbeit zu ungewollter Schwangerschaft verbessert werden.

Ein vergleichbarer Beschluss wurde von der SPD-Fraktion vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst. Nach der Sommerpause bleibt jedoch unklar, wie sich die FDP-Bundestagsfraktion positionieren wird. Bisher zeigte sie sich gegenüber den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die im April 2024 vorgelegt wurden, eher ablehnend.


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